Keine Soforthilfe fĂŒr private Soforthilfe Solo-SelbststĂ€ndige haben kaum Aussicht, mit einem gerichtlichen Eilantrag die Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. Denn Voraussetzung ist die GefĂ€hrdung eines Unternehmens, entschied am Freitag, 8. Mai 2020, das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 16 L 787/20). Nöte beim Lebensunterhalt und der privaten Miete zĂ€hlten dagegen nicht. Mehr anzeigen |