Gezahlter Bonus mindert Hartz IV-Leistungen Hartz-IV-Bezieher haben von einem ausgezahlten „Sofortbonus” wegen eines Wechsels des Stromanbieters nicht wirklich etwas. Denn die einmalige Zahlung des Energieversorgers gilt als Einkommen, welches mindernd auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird, urteilte am Mittwoch, 14. Oktober 2020, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 14/20 R). Mehr anzeigen |