Keine Pfändung wenn das Jobcenter Hartz IV nachzahlt Werden Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) nachgezahlt, dürfen Gläubiger darauf nicht zugreifen. Das urteilte der Bundesgerichtshof. Ein wichtiges Urteil bezüglich Schulden und Hartz IV fällte der Bundesgerichtshof. Die Klägerin hat Schulden und bezieht Hartz IV. Der Gläubiger hat eine Zwangsvollstreckung in die Wege geleitet. Dabei will dieser auch auf die Nachzahlung des Jobcenters zugreifen. Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Gläubiger hierauf Zugriff hat.
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