Hartz IV: Mitbewohner statt Einstehgemeinschaft? So gehts! Wenn zwei Menschen in einem Haushalt leben, unterstellt das Jobcenter grundsätzlich eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft. Wer aber nicht verwandt ist und auch keine Liebesbeziehung führt und auch nicht verheiratet ist, bildet eine solche Gemeinschaft nicht. Das hätte nämlich Auswirkungen auf die Hartz IV Regelleistungen. Aber Achtung: Das Jobcenter prüft regelmäßig, ob nicht doch eine Bedarfs- bzw. Einstehgemeinschaft vorliegt. Ein Ausweg ist ein Untermietvertrag. |