Umzugszwang unzulässig, wenn teurer als Mietersparnis Die Urteile zur Berechnung der Angemessenheit der Mietkosten von Hartz IV-Betroffenen häufen sich. Anhand dieser Bemessung entscheiden Jobcenter, in welcher Höhe sie Mietkosten übernehmen. Liegt der Mietbetrag über der ermittelten Angemessenheit, müssen Betroffene Abhilfe schaffen. Das heißt, sie müssen in eine vergleichbare günstigere Wohnung umziehen. Mehr anzeigen |