Bonn (7. Februar 2025). Dr. Johann Weusmann ist von der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in seinem Amt als Vizepräsident für weitere acht Jahre bestätigt worden. Der 60-Jährige erhielt 164 der 177 abgegebenen Stimmen. „Gefühlt ist das Amt des Vizepräsidenten aufgrund der Fülle der Aufgaben über die Jahre von einem Nebenamt zu einem Hauptamt geworden. Es ist mir sehr ans Herz gewachsen. Der Aufgabenbereich liegt mir. Wie bei jedem anderen kirchenleitenden Amt geht es hier nicht um einsame Entscheidungen, sondern um Überzeugungsarbeit durch Kommunikation und Abstimmung. So möchten mein engagiertes Team und ich es auch weiter handhaben“, sagte Weusmann bei seiner Vorstellung. Die Rede gibt es auf dem YouTube-Kanal der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Landessynode hatte den Juristen im Januar 2013 erstmals zum hauptamtlichen Mitglied der Kirchenleitung und Leiter der damaligen Abteilung Politik und Recht im Landeskirchenamt gewählt. Seit der Einführung am 3. März 2013 ist er auch Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland und damit ihr leitender Jurist. 1098 Zeichen (Hinweis an die Redaktionen: Mehr zur Person von Dr. Johann Weusmann finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 18/2025) Stichwort: Kirchenleitung 15 Theologinnen und Theologen sowie Nichttheologinnen und Nichttheologen bilden die Kirchenleitung, die zugleich das Präsidium der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Zwischen den jährlichen Tagungen der Synode als oberstem Leitungsgremium führt die Kirchenleitung die Geschäfte. Sie besteht aus sechs hauptamtlichen und neun nebenamtlichen Mitgliedern. Alle Mitglieder sind auf acht Jahre gewählt; alle vier Jahre wird die Hälfte der Kirchenleitung neu bestimmt. 483 Zeichen Autorin: Christina Schramm, schramm@ekir.de, Tel. 0211 4562-352 Kontakt: Pressesprecherin Cornelia Breuer-Iff, cornelia.breuer-iff@ekir.de, Telefon 0211 4562-423 |