die Rentenerhöhung im Juli fällt ungewöhnlich hoch aus. Wie es dazu kam, und wer jetzt wie viel mehr Rente erhält, lesen Sie im ersten Beitrag. Viele Leserinnen und Leser dieses Newsletters haben einen Brief von ihrem Finanzamt erhalten oder werden demnächst einen bekommen, mit dem sie zur Abgabe einer neuerdings notwendigen Grundsteuererklärung aufgefordert werden. Deshalb möchte ich Sie auf die Software-Lösung für die Grundsteuererklärung aufmerksam machen, an der meine Kolleginnen und Kollegen zurzeit arbeiten. Diese Software wird Anfang Juli verfügbar sein, also zum Beginn des Abgabezeitraums. Mehr dazu in Beitrag zwei.
Ab Juli können sich Rentnerinnen und Rentner sowie Witwen und Witwer über höhere Auszahlungen freuen. Wer von ihnen bekommt wie viel mehr Geld?» Weiterlesen
Das Wichtigste zur neuen GrundsteuerWeil die bisherige Regelung die Eigentümer ungleichmäßig belastet und deshalb verfassungswidrig ist, war eine Grundsteuerreform nötig.Die Folge: Alle Immobilien und Grundstücke werden neu bewertet.Deshalb müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer ab 1.7.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgeben.Anhand dieser Werte wird ab 2025 die Grundsteuer berechnet.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, kann mit einer geringfügigen Verringerung seiner Rente finanzielle Vorteile erreichen, die höher sind als der freiwillige Rentenverzicht.» Weiterlesen
2022 haben Sie länger Zeit für die Erstellung der Steuererklärung: Durch das »Vierte Corona-Steuerhilfegesetz« wird die Abgabefrist, bis zu der die Einkommensteuererklärung für 2021 beim Finanzamt sein muss, bis zum 31.10.2022 verlängert. Das eigentliche Fristende wäre am 31. Juli 2022.» Weiterlesen
Rentenexperten beantworten Ihre Fragen und geben einen Überblick zu Ihren Rentenansprüchen durch Grundrente und Flexi-Rente sowie durch die Rentenreformen und die Rentenanpassung zum 1.7.2022: Rentenzuschlag durch die Grundrente, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten durch die Flexi-Rente, Ausgleich von Rentenabschlägen mit 50 Jahren, erhöhte Mütterrente, Rente ab 63 und höhere Erwerbsminderungsrente. » Weiterlesen
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