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Kurzstrecke |
Tagesspiegel Checkpoint vom Donnerstag, 17.10.2019 | Überwiegend bewölkt und regnerisch bei max. 17°C. | ||
+ Justiz-IT verletzt Datenschutz + Ursache von Invalidenstraßen-Unfall geklärt + Berlin will später in Sommerferien starten + |
von Laura Hofmann |
Guten Morgen, für gewöhnlich macht es die derzeitige Opposition dem Berliner Senat zu leicht. In diesem Fall ist es andersherum. Stellen Sie sich vor, Berlins höchstes ordentliches Gericht sei seit Wochen durch einen Cyber-Angriff lahmgelegt. Nach und nach kommt ans Licht, dass Richter und Staatsanwälte, ermuntert von der Behördenleitung, leichtfertig mit hochsensiblen Daten umgehen – und damit Datenschutzgesetze brechen. Und Justizsenator Dirk Behrendt? Äußert sich nicht. Zumindest nicht persönlich. Ebenso wenig wie der Präsident des Kammergerichts Bernd Pickel. Steilvorlage für die Opposition: „Die katastrophalen Zustände am höchsten Berliner Gericht interessieren Herrn Behrendt offensichtlich nicht“, sagt Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Verstöße gegen die Grundprinzipien der IT-Sicherheit sind als Verstöße gegen das Prinzip der Amtsverschwiegenheit zu bewerten“, sagt Bernd Schlömer, Ex-Pirat und Sprecher für Digitalisierung und Bürgerrechte der FDP-Fraktion. Eine der vielen Fragen, die unbeantwortet bleiben, ist: Warum ist das Kammergericht nicht Kunde des IT-Dienstleistungszentrums ITDZ wie sämtliche anderen ordentlichen Berliner Gerichte mit ihren 5686 PC-Arbeitsplätzen, deren Systeme derzeit einwandfrei laufen, sondern regelt seine IT-(Un)-Sicherheit über das ITOG (Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit)? | |||
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Behrendt muss sich jetzt vor Gericht verantworten – allerdings in einem anderen Fall. Er wurde von der Gesamtfrauenvertreterin der Justiz, Anne-Kathrin Becker, verklagt. Die will bei allen relevanten personellen Entscheidungen beteiligt werden. Der Justizsenator will das aber nicht, er hält sie für nicht zuständig. Drei Verfahren in erster Instanz hat Becker vor dem Verwaltungsgericht schon verloren, die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache jedoch zugelassen, und deswegen wird heute vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Es geht zum Beispiel um die Besetzung von Anstaltsleiterstellen in Gefängnissen oder darum, welche Vorschläge Berlin bei der Besetzung von Bundesrichterstellen macht. Interessanterweise trägt der für Antidiskriminierung zuständige Senator vor, dass das Berliner Gleichstellungsgesetz für die Besetzung dieser Stellen nicht gilt. | |||
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Drei Stunden haben SPD, Linken und Grünen heute eingeplant, um im Koalitionsausschuss das Brodeln unterm Mietendeckel so weit zu beruhigen, dass er den Regierungsparteien nicht vom Topf fliegt. Doch eine Einigung scheint kaum realistisch. Nicht mal innerhalb der SPD gibt es eine gemeinsame Verhandlungslinie: Auf einem Flyer des SPD-Landesverbands von Juni – auf den Linken-Fraktionschef Udo Wolf am Mittwoch auf Twitter genüsslich verwies – heißt es: „Auf Antrag der Mieter*innen ist eine Überprüfung der Miethöhe möglich. Falls die Miete zu hoch ist, wird sie auf die zulässige Miete reduziert (Absenkungsbegehren).“ Dazu das lächelnde Gesicht Michael Müllers. Der allerdings am 18. September bei Markus Lanz erklärte: „Wir werden keine Absenkungsmöglichkeit schaffen.“ Das war mit seinen eigenen Leuten so nicht abgesprochen, denn grundsätzlich gegen Mietensenkungen sei die SPD ja gar nicht. Nur eben nicht so, wie Lompscher das will. Strittig ist, wie hoch denn nun „zu hoch“ ist. Und ob nicht auch die Lage der Wohnung die Mietobergrenze beeinflussen sollte, wie es die SPD möchte. SPD-Landesvize Julian Zado bemüht sich um Erklärung: Der Flyer basiere auf den vom Senat beschlossenen Eckpunkten, zu denen die SPD stehe. „Eckpunkte müssen aber ausgestaltet und konkretisiert werden und selbstverständlich muss das Gesetz am Ende verfassungsgemäß sein das ist bisher nicht der Fall“, sagte der Jurist dem Checkpoint. „Auch wenn es schwierig ist, hoffe ich natürlich, dass wir noch einen Weg finden.“ Zusätzlich angeheizt wurde der Konflikt durch einen Facebook-Post des Finanzsenators: Wenn es nicht gelinge, einen rechtssicheren Gesetzesentwurf zu erarbeiten, „weil man vielleicht mit dem Feuer spielt, können Gesetze, die dann keinen Bestand haben, Schadensersatzansprüche auslösen“, warnt Matthias Kollatz. Was von den Linken als „Drohgebärde“ und auch von Kollatz‘ eigener Partei als ungeschickt empfunden wurde. Wobei er in der Sache recht haben könnte. Wie weit SPD und Linke im Grundsatz auseinanderliegen, zeigt eine Notiz aus dem Protokoll der Senatssitzung von Dienstag: „Herr Wolf [siehe oben] hält es nicht für zielführend, weitere Diskussionen über Rechtsfragen zu führen. Alle angesprochenen Fragen seien bereits im Vorfeld der Beschlussfassung über die Eckpunkte eingehend geprüft worden. Zweifle der Senat selbst an den verfassungsrechtlichen Grundlagen, so erhöhe dies das Risiko einer Ablehnung durch die Verfassungsgerichte.“ Die Grünen schlagen sich auf die Seite der Linken: „Mit dem SPD-Modell eines Mietengesetzes gehen wir nicht aus der Sitzung raus.“ Wir dürfen also gespannt sein, welchen Euphemismus sich die Beteiligten heute für das Ergebnis des Koalitionsausschusses ausdenken (Stichwort „Einigungskorridor“, CP von Samstag). | |||
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Im Juni 2016 hatten sich besorgte Eltern mit einer Bitte ans Abgeordnetenhaus gewandt: In der Habersaathstraße in Mitte solle auf der Höhe von zwei Kitas „eine sichere Überquerungsmöglichkeit (Zebrastreifen)“ geschaffen werden. Im Januar 2017 meldete der Petitionsausschuss Vollzug: „Nunmehr können wir Ihnen berichten, dass das Prüfverfahren der Senatsverwaltung abgeschlossen ist. Die Verwaltung wird einen Fußgängerüberweg finanzieren.“ Bis zur Fertigstellung des Zebrastreifens werde noch einige Zeit vergehen. „Wir hoffen, dass dies noch im Jahr 2017 geschehen wird.“ Der Checkpoint berichtete vor einem Jahr, im Oktober 2018: Kein Zebrastreifen zu sehen. Und heute, im Oktober 2019? Rasen die Autos noch immer ungebremst an den Kitas in der Habersaathstraße vorbei. Kein Zebrastreifen zu sehen. Anfrage an die Verkehrsverwaltung. Nach dortiger Aktenlage verhält es sich wie folgt: Es gibt bereits eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für den Zebrastreifen (offiziell: Fußgängerüberweg, abgekürzt FGÜ) durch den Bezirk (von Ende 2017). Es gibt bereits (nachdem der Bezirk die Planungen erstellt und bei der Verkehrsverwaltung eingereicht hatte) eine konkrete Finanzierungszusage (von Anfang 2019). Es gibt bereits eine Ankündigung von Bezirksseite, dass der Zebrastreifen im Herbst dieses Jahres realisiert würde. Es gibt alles: bis auf den Zebrastreifen selbst. | |||
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Die Rehwiese in der Nähe von Oranienburg ist ein altes Moor, das durch Entwässerung bedroht ist. In der Folge wird das CO2, das dort über viele Jahre gespeichert war, freigesetzt und verstärkt den Treibhauseffekt. Mit Unterstützung der Flächenagentur Brandenburg GmbH will der Checkpoint die 10 Hektar große Wiese renaturieren. Deshalb unser Angebot an Sie: die Komplettversion des Checkpoint lesen, dafür zahlen und das Klima ein bisschen besser machen. Für jedes Checkpoint-Jahres-Abo, das Sie, liebe Leserin, lieber Leser, bis zum 20. Oktober abschließen (5 Euro im Monat nach den ersten 4 Probewochen), erwerben wir für Sie drei „Moorfrosch-Zertifikate“ im Wert von 25,50 Euro. Damit kompensieren Sie 300 Kilogramm CO2. | |||
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