Deubner Recht & Praxis Sie sehen keine Bilder?
Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht.
 
 
 
HOME SHOP DOWNLOADS NEWS THEMEN SERVICE  
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

kennen Sie Ihre Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz? Seit Oktober letzten Jahres regelt die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) Pflichten bei Immobilientransaktionen genauer. Rechtsanwälte und Notare müssen demnach bestimmte „Auffälligkeiten“ melden. Aber inwieweit ist das mit Ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht kompatibel? Damit hat sich das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren beschäftigt. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Geldwäschegesetz: Anwaltliche Meldepflicht bei Immobiliengeschäften  
 
 

Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientransaktionen melden. Das ist in der Verordnung zum Geldwäschegesetz (GwGMeldV-Immobilien) geregelt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen die Meldepflichten abgewiesen. Demnach tritt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht hinter dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Geldwäschebekämpfung zurück.

Mehr erfahren
 
 
 
 
 
  NEU: Aktualisierte Gratis-Downloads zur RVG Reform 2021 – Report, Synopse und RVG Tabellen  
 
 

Heute bieten wir Ihnen die aktuelle Version unseres Spezialreports mit Synopse zur RVG Reform 2021 an – wir haben das PDF nach Inkrafttreten der Reform am 1.1.2021 mit leichten Änderungen auf den finalen Stand gebracht.

Hier klicken und Spezialreport mit Synopse gratis herunterladen.

Laden Sie außerdem die aktuellen RVG Tabellen auf Grundlage des RVG 2021 herunter – natürlich ebenfalls kostenlos.

Hier klicken und die aktuellen RVG Tabellen 2021 gratis herunterladen.
 
 
 
 
  Gratis: Spezialreport mit Synopse: HOAI 2020  
 
 

Schnell die relevanten Unterschiede zwischen der HOAI 2013 und der HOAI 2020 erkennen und vorbereitet sein! Mit dem Spezialreport zur HOAI-Novellierung 2020 erklären Ihnen unsere Experten die wichtigen Neuerungen der HOAI 2020, die mit dem 1.1.2021 gültig ist. Im zweiten Teil erfassen Sie in unserer Synopse schnell alle Änderungen. Praktisch: Die Synopse ist so gestaltet, dass von den Regelungsgegenständen ausgegangen wird und dann die Regelung nach HOAI 2013 der Regelung nach HOAI 2020 gegenübergestellt wird.

Laden Sie jetzt kostenlos unseren Spezialreport mit Synopse „HOAI 2020“ herunter!
 
 
 
 
  Corona-Betriebsschließung: Klausel mit aufgelisteten Krankheiten unwirksam  
 
 

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Versicherung zur Zahlung von Leistungen in Höhe von über 750.000 € verurteilt. Demnach ist die Klausel in den Bedingungen der Betriebsschließungsversicherung, die den Versicherungsfall auf die im alten Infektionsschutzgesetz ausdrücklich aufgeführten Erreger beschränkt, unangemessen benachteiligend und unwirksam. Geklagt hatten Barbetreiber.

Mehr erfahren
 
 
 
 
 
  Autofahrer dürfen am Steuer keinen Taschenrechner benutzen  
 
 

Stellt das Bedienen eines Taschenrechners während der Autofahrt einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar? Der BGH hat das nach einem Vorlagebeschluss des OLG Hamm bejaht. Die Neuregelung der StVO umfasst demnach alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. Erfasst sind außerdem Geräte der Unterhaltungselektronik und Navigationsgeräte.

Mehr erfahren
 
 
 
 
  Vermieter müssen ungenutzte Heizkörper nicht verplomben  
 
 

Das Amtsgericht München hat die Klage von Mietern abgewiesen, die die Verplombung von ungenutzten Heizkörpern verlangt hatten. Die Mieter hatten auf Kosten bei der Abrechnung nicht beheizter Räume verwiesen. Das Gericht wies demgegenüber auf die grundsätzliche Notwendigkeit hin, Räume zu beheizen. Auch sei eine solche Stilllegung der Heizkörper den Vermietern nicht zumutbar.

Mehr erfahren
 
 
 
 
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service für Sie.
Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten:
newsletter@newslettercollector.com

Kritik nehmen wir sehr ernst.
Wir freuen uns auch über Lob.
(Senden Sie uns Lob/Kritik.)
 
Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln
Impressum |  AGB |  Abmelden |  Datenschutz