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Sehr geehrte Damen und Herren,

wann hat der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung das Nutzungsinteresse nachgewiesen? Für Ihre Mandanten ist das ein zentraler Knackpunkt. Welche Gründe sind geeignet, Eigenbedarf zu begründen? Und was muss im Prozess vorgetragen werden, um das Gericht zu überzeugen? Reicht eine Arbeitsplatzsuche aus? Oder muss es um einen konkreten Arbeitsplatz gehen? Vor dem Amtsgericht München hatte ein Vermieter mehrere Beweggründe dargelegt - und scheiterte trotzdem. Mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Eigenbedarf: Vermieter muss Nutzungsinteresse nachweisen  
 
 

Der Vermieter muss im Fall einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die beachtlichen Kündigungsgründe hinreichend nachweisen. Dazu gehört ein vernünftiges und nachvollziehbares Nutzungsinteresse. Zwar kann die Verwaltung von Wohneigentum aus räumlicher Nähe ein solches Nutzungsinteresse begründen, nicht aber allein eine Arbeitsplatzsuche. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

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  Synopse: WEG Reform – Hier gratis downloaden  
 
 

Die WEG Reform bzw. das WEMoG ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Durch unsere Synopse haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG. Sie sehen die alte und neue Fassung des Gesetzes übersichtlich gegenübergestellt. Einen besseren Überblick über die Reform können Sie sich nicht verschaffen.

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  Gratis-Downloads zur RVG Reform 2021 – Report, Synopse und RVG Tabellen  
 
 

Alle wichtigen Änderungen der RVG Reform 2021: Praxisnah erklärt sowie in tabellarischer Gegenüberstellung schnell sichtbar gemacht!

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  Corona: Keine Entschädigung für Arbeitnehmer in Quarantäne?  
 
 

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen Quarantäne einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Lohnfortzahlungsanspruch ergibt sich aus § 616 BGB, sofern eine schuldlose Verhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit vorliegt.

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  Corona-Schutz an Schulen: BVerwG soll Gerichtszuständigkeit klären  
 
 

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für Verfahren auf unmittelbares Einschreiten gegen die Leitung bzw. die Lehrkräfte an Schulen wegen angeblich kindeswohlgefährdender Corona-Schutzmaßnahmen auf der Grundlage des § 1666 BGB nicht die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das Gericht hat das Bundesverwaltungsgericht zur Klärung der Gerichtszuständigkeit angerufen.

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  „Betriebsgefahr“ nach dem StVG bei Traktoren  
 
 

Wenn der konkrete Einsatz eines Traktors auf seine Funktion als Arbeitsmaschine beschränkt und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Traktors als Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist, scheidet eine Haftung aus dessen „Betrieb“ nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) aus. Dies hat das OLG Hamm entschieden. Im Streitfall war ein Traktor nach Baumfällarbeiten eingesetzt worden.

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