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Sehr geehrter Herr Do,
ein Verein führt eine Satzungsänderung durch – dadurch erlischt bei seinen Mitgliedern oder Teilen von Mitgliedern die Mitgliedschaft. Ist diese Änderung wirksam?
Lesen Sie mehr dazu in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Entzug der Mitgliedschaft durch Satzungsänderung
 
Erlischt durch eine Satzungsänderung die Mitgliedschaft, müssen dieser Satzungs-änderung alle betroffenen Mitglieder zustimmen, da die Änderung sonst unwirksam ist.
 
 
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Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingereicht werden
 
Im Rechtsverkehr muss darauf geachtet werden, dass rechtliche Erklärungen, wie z. B. Kündigungen und Antragsfristen, eingehalten werden und bei der zuständigen Stelle eingehen, damit sie wirksam sind. Dies zu beachten ist die Sache desjenigen, der die Erklärung abzugeben hat.
 
 
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Vereinsausschlussverfahren: Namensnennung zulässig
 
Das Verfassungsgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, ob in der Einladung zur Mitgliederversammlung, in der über den Ausschluss eines Mitglieds beschlossen werden soll, dessen Name genannt werden kann oder muss, damit der Tagesordnungs-punkt ausreichend genau benannt ist.
 
 
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Ehrenamtlicher Zusatzdienst bei Rettungsorganisationen
 
Soweit ein im Hauptberuf tätiger Vollzeitmitarbeiter als Rettungssanitäter zusätzlich noch ehrenamtliche Schichten übernimmt, kann für die dafür gezahlte Aufwandsentschädigung und deren Abrechnung nicht die bestehende Steuerfreibetragsregelung für staatliche Dienststellen/Organisationen mit staatlichen Hoheitsrechten nach § 3 Nr. 12 EStG oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden.
 
 
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Ist die entgeltliche Überlassung von Sportanlagen/Sporthallen an Dritte grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig?
 
Soweit ein Unternehmen (im Streitfall ein gewerbliches Fitnesscenter mit Grundstück) über relativ kurze Zeiträume Räumlichkeiten und Sportanlagen an Dritte vermietet, auch an gemeinnützige Sportvereine, liegen steuerpflichtige Vermietungsumsätze beim Verpächter vor.
 
 
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Redaktion Lexware verein aktuell
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Verlags-/​Redaktionsanschrift:
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Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger,
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835