| | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts. |
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| Kein Stimmrecht für Ungarn in der EU? |
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Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins fordert die künftige Regierung dazu auf, sich in Brüssel für den Entzug von Orbáns Stimmrecht einzusetzen. Und: Harvard sagt der Trump-Regierung vor Gericht den Kampf an. |
| Die schwarz-rote Regierungsbildung ist in den letzten Zügen. Kommenden Montag stimmt die CDU über den Koalitionsvertrag ab, zwei Tage später will die SPD das Ergebnis ihres Mitgliederentscheids verkünden. Läuft alles nach Plan der Koalitionäre, wird der Bundestag Anfang Mai Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzler wählen. Dann gilt es keine Zeit zu verlieren, die schwarz-rote Vorhabenliste ist lang. Laut Koalitionsvertrag zählt dazu auch, entschlossener als bisher gegen Rechtsstaatsverstöße in der EU vorzugehen. Bestehende Schutzinstrumente müssten „deutlich konsequenter“ angewendet werden. Dafür könnte sich schon bald eine Gelegenheit bieten. | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Alle sechs Monate müssen die Russland-Sanktionen der EU verlängert werden – jedes Mal mit Zustimmung Ungarns. Die letzte Sanktionsverlängerung hatte Victor Orbán Anfang des Jahres mit seinem Vetorecht über mehrere Wochen blockiert. Um eine erneute Blockade bei der nächsten Abstimmung zu verhindern, fordern unsere Gastautoren Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, und der Berliner Habilitand Luke Dimitrios Spieker die künftige Regierung auf, sich in Brüssel für den Stimmrechtsentzug Ungarns nach Artikel 7 EUV einzusetzen. Die rechtlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten des Verfahrens lesen Sie im Briefing. Derweil lässt Orbáns politisches Vorbild im Weißen Haus nichts unversucht, um seine Widersacher auf Linie zu bringen. Dazu zählt Trump auch die Hochschulen, von denen er weitreichende Kontrolle über akademische Vorgänge fordert. Prominenter Widerstand kam in dieser Woche aus dem Nordosten des Landes: die Elite-Uni Harvard reichte vor einem Bundesgericht in Massachusetts Klage gegen die Kürzung von Fördergeldern ein. Die Hintergründe hat unsere USA-Korrespondentin Sofia Dreisbach für Sie aufgeschrieben. Während sich die künftige Bundesregierung in Berlin bereits in Stellung bringt, lief am vergangenen Mittwoch die zweimonatige Frist für die Anfechtung des Wahlergebnisses ab. Über 800 Einsprüche sind eingegangen, am Mittwoch kam der des BSW hinzu. Die Partei um Sahra Wagenknecht war mit 4,972 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, gerade einmal 9529 Stimmen fehlten ihr für den Wiedereinzug in den Bundestag. Worauf das BSW ihren Einspruch juristisch stützt und wie es nun weitergeht, berichtet Marlene Grunert. Haben Sie ein juristisches Thema, das Sie besonders interessiert? Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ideenvorschläge und Anregungen zum Briefing. Sie erreichen unsere Redaktion unter redaktioneinspruch@faz.de. Viel Freude bei der Lektüre! Ihr Finn Hohenschwert
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Von Ulrich Karpenstein und Luke Dimitrios Spieker |
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| Viktor Orbáns Blockadehaltung für die anstehende Verlängerung der Russland-Sanktionen ist vorprogrammiert. dpa |
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Von Marlene Grunert, Berlin |
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Von Sofia Dreisbach, Washington |
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Von Reinhard Bingener, Hannover |
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Juristischer Stellenmarkt |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | | So schließt die NIS2-Richtlinie Lücken in der europäischen Cybersicherheit | Die NIS2-Richtlinie macht in puncto IT-Sicherheit strenge Vorgaben für Unternehmen in der EU. Mit einem umfassenden Pflichtenkatalog und schmerzhaften Bußgeldern genießt das Thema Cybersicherheit künftig höchste Priorität. Ein notwendiger Schritt in einer zunehmend digitalen Welt. | Judith Schöningh und Franz König |
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Aus dem Karrieremagazin | | Welchen NC brauche ich für ein Jurastudium? | Bei der Auswahl der zukünftigen Jurastudenten stützen sich die meisten Hochschulen auf den Numerus clausus. Doch auch ohne ein Topabitur gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Rechtswissenschaften zu studieren. | IQB Karrieremagazin |
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VERANSTALTUNGSKALENDER | | Karriereevents für Juristen | Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen. | |
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Von Hendrik Kafsack, Brüssel |
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Was sonst noch wichtig ist |
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Berlin: Die CDU entscheidet auf einer Sitzung des Bundesausschusses über den Koalitionsvertrag. Jena: Am OLG beginnt ein Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“. Paris: Prozessauftakt zum Raubüberfall auf Kim Kardashian in einem französischen Luxushotel in Paris im Oktober 2016. Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des EuGH zur Schnellladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen, zum maltesischen Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren und zur Grundsteuerbefreiung als staatlicher Beihilfe. Berlin: Die SPD verkündet das Ergebnis ihres digitalen Mitgliedervotums über den Koalitionsvertrag. Luxemburg: Mehrere Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn und zum Markenstreit um die Tagesschau. |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch: Dr. Reinhard Müller Kontakt: einspruch@faz.de | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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