Newsletter für Betriebsräte: Energiepauschale kommt mit dem Septembergehalt
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KW 36  
  2022
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Liebe Leserinnen und Leser,
eine Rückkehr der Homeoffice-Pflicht ist vom Tisch. Das Bundeskabinett hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Arbeitgeber sollen ab Oktober ein Homeoffice-Angebot nur im Rahmen ihres Hygienekonzepts »prüfen«.
 
Das Neun-Euro-Ticket und der Tankrabatt sind ausgelaufen. Im September soll jetzt die Energiepauschale die Beschäftigten entlasten. Die 300 Euro sollen mit dem Septembergehalt ausbezahlt werden und sind zu versteuern.
Euch eine gute Lektüre!
 
Herzliche Grüße
 
 
Leslie Schilling
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Energiekrise
Energiepauschale kommt mit dem Septembergehalt
 
Der Tankrabatt und das Neun-Euro-Tickt sind Ende August ausgelaufen. Im September soll die Energiepauschale für eine kleine Kompensation der stark gestiegenen Energiekosten sorgen. Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro sollen Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausbezahlen. Sie ist aber zu versteuern.
 
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Corona
Keine Rückkehr der Homeoffice-Pflicht
 
Das Bundeskabinett hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht wird es nicht geben. Auch eine Angebots-Pflicht für Corona-Tests ist vom Tisch. Arbeitgeber sollen beides nur im Rahmen eines Hygienekonzepts »prüfen«.
 
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RECHTSPRECHUNG

 
Minderleistung
Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung gerechtfertigt
 
Wer nicht genügend Leistung in der Arbeit bringt, kann deshalb nicht gekündigt werden? Doch! Leistet ein Arbeitnehmer ein Drittel weniger in seinen Aufträgen als die vergleichbaren Kollegen, so ist die Kündigung rechtmäßig – so das LAG Köln.
 
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Betriebsratswahl
Arbeitnehmerlisten nur für den Wahlvorstand
 
Beschäftigte in einem betriebsratslosen Betrieb, die zur Wahlversammlung einladen wollen, haben gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überlassung von Arbeitnehmerlisten. Dieser Anspruch steht erst dem Wahlvorstand zu, so das Arbeitsgericht Berlin.
 
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PRAXISWISSEN

 
Aus »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Datenschutz im BEM
 
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) fallen viele Informationen und Daten an. Teilweise müssen sogar Gesundheitsdaten offenbart werden. Was ist dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten? Rechtsanwalt Alexander Simon verrät es in Ausgabe 9/2022 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.
 
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Arbeitsvertrag
Änderungen im Nachweisgesetz und im TzBfG
 
Der europäische Gesetzgeber hat eine Arbeitsbedingungenrichtlinie erlassen – zur einheitlichen Unterrichtung der Beschäftigten in der EU über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Mittlerweile ist sie in deutsches Recht umgesetzt. Welche Auswirkungen hat dies? Und was müsst Ihr als Interessenvertreter dazu wissen?
 
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