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Sonderkündigung 2016
Liebe Kundinnen und Kunden,

Sie haben den Stichtag für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung verpasst und Ihre Versicherung erhöht auch jetzt noch die Preise? Keine Sorge - in diesem Fall profitieren Sie vom Sonderkündigungsrecht, das bei Preiserhöhungen eintritt.

1. Überprüfung der Rechnung: Schauen Sie sich den Vergleichsbetrag Ihrer Rechnung vom Vorjahr an. Ist dieser Beitrag niedriger als der neue Rechnungsbetrag, können Sie jetzt noch Ihre Kfz-Versicherung kündigen.

2. Kündigen Sie Ihre Versicherung: Führen Sie als Grund der Kündigung die Preiserhöhung auf.

3. Einhaltung der Frist: Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Preiserhöhung erhalten haben. Jetzt haben Sie einen Monat Zeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.

Gut zu wissen!
Kaufen Sie sich ein neues Auto, können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. Dies können Sie ebenfalls, nachdem Sie einen Schadenfall gemeldet haben.
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Tarifcheck.de

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