Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

wussten Sie schon, dass die Polizeiliche Kriminalprävention auch über die Social Media-Kanäle Facebook, Instagram, Twitter, und YouTube Informationen zu Präventionsthemen verbreitet? Schauen Sie doch mal rein. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch dort folgen.

Außerdem wollen wir Sie an dieser Stelle auf den Deutschen Präventionstag (DPT) am 28. und 29. September aufmerksam machen. Hier treffen sich jedes Jahr Präventionsexperten aus Deutschland und Europa zum fachlichen Austausch. Aufgrund der Corona-Pandemie findet der DPT dieses Jahr erstmals nicht als Präsenzveranstaltung sondern in einem digitalen Format statt. Passend dazu ist das Schwerpunktthema des Kongresses „Smart Prevention – Prävention in der digitalen Welt“. Auch die Polizeiliche Kriminalprävention wird wie gewohnt beim Präventionstag vertreten sein. Sie finden uns mit Beiträgen im DPT Infopool und in einem Prävinar. Einfach kostenlos online zum Kongress anmelden und reinschauen.

 
 
Warn-App NINA© Polizeiliche Kriminalprävention
 

Warn-App NINA informiert jetzt auch zur Corona-Lage 

Die Warn-App NINA, die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, bietet Bürgerinnen und Bürgern wichtige Warnmeldungen zu unterschiedlichen Gefahrenlagen. Nun ist sie um einen eigenen Bereich zur Corona-Lage erweitert worden: Dem News-Ticker. Dieser informiert über das Neueste zur Pandemie und wird laufend aktualisiert. Er enthält die unterschiedlichsten Informationen zur Corona-Lage, zum Beispiel auch aktuelle Hinweise zur Kriminalität im Zusammenhang mit der Corona-Krise von der Polizeilichen Kriminalprävention.

Im Bereich „Notfalltipps“ finden User wichtige Informationen, wie sich jeder in Notsituationen schützen und auf diese vorbereiten kann. Dazu gehören von Experten des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und anderen Behörden erarbeitete Verhaltenshinweise und Empfehlungen für bestimmte Gefahrensituationen wie z. B. Hochwasser oder Unwetter.

Wichtig zu wissen: Die Warn-App NINA erhebt keine personenbezogenen Daten und wertet auch nicht den Standort ihrer Nutzerinnen und Nutzer aus. Zudem handelt es sich bei NINA nicht um die „Corona-App“, die Nutzer über Kontakte zu Corona-Infizierten informieren soll.

Die App steht in ihrer neuen Version ab sofort für die Betriebssysteme iOS und Android bereit.




 
Junge mit Tablet© Jupiterimages/ Canva
 

Auch Kinder können im Netz Täter werden

Die digitale Welt mit ihren vielen Möglichkeiten zieht Kinder genauso an wie Erwachsene. Sie birgt aber auch Risiken, die Kinder nicht nur zu Opfern, sondern auch zu Straftätern machen kann, z.B. in Form von Cybermobbing oder dem Verbreiten von Kinderpornografie. Davor schützt ein sicherheitsbewusster Umgang mit Smartphone, Tablet und Co.

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Broschüre „Onlinetipps für Groß und Klein“


 
 
 
Aktion tu was - Diskriminierung© Maik Goering
 

Null Toleranz bei Diskriminierung: Tipps der Aktion-tu-was.de

Diskriminierung ist (nicht nur) in Deutschland verboten – hier gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Niemand darf wegen ethnischer Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Fakt ist aber, dass Diskriminierung und Ausgrenzung sowohl im Arbeitsleben als auch bei Alltagsgeschäften trotzdem stattfinden. Egal aus welchem Grund Menschen diskriminiert oder ausgegrenzt werden, schauen Sie nicht weg!

Zivilcourage bedeutet, für einen Außenseiter in einer Gruppe Partei zu ergreifen. Oder deutlich die Meinung zu sagen, wenn zum Beispiel über Ausländer oder kranke Menschen schlecht geredet wird – ob bei der Arbeit, im Sportverein oder im Bus.

Machen Sie mit: Informieren Sie sich!

Aktion-tu-was gibt Tipps für Zeugen und Helfer


 

Kinderfotos im Netz © romrodinka Getty Images Pro/ Canvas

Kinderfotos im Netz – gar nicht so süß

Videos und Fotos von Kindern in den sozialen Medien oder per Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) zu teilen, sollte gut überlegt sein. Denn auch privat geteilte Inhalte können in falsche Hände geraten. Das gilt auch für geschlossene Gruppen. So gibt es beispielsweise Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln und diese in einen sexualisierten Kontext stellen.

Eltern sollten deshalb vermeiden, besonders freizügige Aufnahmen von ihren Sprösslingen zu posten. Wir haben für Sie sieben Tipps zusammengestellt, wie Sie verhindern können, dass Fotos von ihren Kindern in einem unangemessenen beziehungsweise strafrechtlich relevanten Zusammenhang verwendet werden.




Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz © Vladans Getty Images Pro/ Canvas

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 

Ob durch einen Vorgesetzten oder Kunden, es kommt in vielen Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben zu sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Viele Betroffene hoffen, dass sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld von allein aufhört – leider ist das nicht der Fall. Zudem suchen Betroffene häufig die Schuld bei sich. Dabei steht eines fest: Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Sie sexuell zu belästigen. Alle ungewollten sexuellen Handlungen sind strafbar! Nehmen sie dringend innerbetrieblich Hilfe in Anspruch oder nutzen Sie Angebote von Beratungsstellen.