Millionen Hartz IV Bezieher erhalten Sofortzuschlag und Einmalzahlung nicht Aktuell mehren sich die Meldungen, wonach ALG II Bezieher (Hartz IV) die von einem Jobcenter gE(=gemeinsame Einrichtung) betreut werden und die deshalb ihre Leistungen von der “Bundesagentur fuer Arbeit-Service-Haus” auf’s Konto überwiesen bekommen, weder die 200 Euro Einmalzahlung (§ 73 SGB II) noch den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind (§ 72 SGB II) erhalten haben, obwohl diese Leistungen laut § 42 SGB II zusammen mit der Hartz IV-Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung hätten gezahlt werden müssen.
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