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Sehr geehrter Herr Do,

wenn Eltern getrennt leben, stellt sich die Frage, wer das Kindergeld bezieht. Knifflig kann das insbesondere sein, wenn ein Elternteil im Ausland wohnt, während der andere im Inland Kindergeld beantragt. Wenn im Ausland mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistungen bezogen werden, kann der Anspruch entfallen - das zeigt ein BFH-Urteil. Solche Fälle sind keine Seltenheit - da sollten Sie auf Fragen Ihrer Mandanten vorbereitet sein. Welche Regeln dabei gelten, erfahren Sie in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Kindergeld: BFH klärt Ansprüche bei Auslandsbezug  
 
 

Wann besteht ein Kindergeldanspruch, wenn bereits ein Elternteil im EU-Ausland Kindergeld bezieht? Und wann sind die Leistungen gleichwertig? Der BFH hat den Kindergeldanspruch für eine Mutter abgelehnt, die im Inland Arbeitslosengeld II bezog, während der Vater in Frankreich erwerbstätig war und dort Kindergeld erhielt. Zudem können Entscheidungen ausländischer Behörden Bindungswirkung haben.

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  Sanierungserlass gilt auch nicht für Altfälle  
 
 

Der BFH hat den sog. Sanierungserlass des BMF auch in Altfällen für nicht anwendbar erklärt. Damit ist für Sanierungsgewinne, die vor dem 09.02.2017 entstanden sind, weder eine Steuerbefreiung nach dem neugefassten § 3a EStG bzw. § 7b GewStG noch eine Anwendung des BMF-Sanierungserlasses möglich. Insoweit müssen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 227 AO im Einzelfall vorliegen.

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