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Sehr geehrter Herr Do,

die Eltern unter Ihren Mandanten werden Sie oft mit Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag löchern. Etwa: Wovon hängt ein Anspruch bei volljährigen Kindern ab? Da müsste Sie ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz interessieren. Denn das zeigt, wie wichtig die Art eines Berufsabschlusses und das Berufsziel sind. In unserem Newsletter erfahren Sie, welche Abschlüsse bei integrierten Ausbildungen und unterschiedlichen Studiengängen den Kindergeldanspruch ausschließen und welche nicht!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Kindergeld: Wann endet der Anspruch bei Ausbildungsabschlüssen?  
 
 

Nicht jeder berufliche Abschluss bedeutet das Ende des Kindergeldanspruchs. Bei einer mehraktigen Ausbildung kommt es auf das anfänglich angestrebte Berufsziel an. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Bei integrierten Ausbildungsgängen ist der erste formale Berufsabschluss nur Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung, in deren Rahmen Ansprüche auf Kindergeld fortbestehen.

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  BFH fragt EuGH: Fahrschulunterricht umsatzsteuerfrei?  
 
 

Greift für Fahrschulunterricht nach der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) eine Befreiung von der Umsatzsteuer? Der BFH hat dem EuGH diese Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Sollten die EuGH-Richter Fahrschulunterricht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts fassen, könnten sich damit grundsätzliche Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von Fahrschulen ergeben.

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