| | Sehr geehrter Herr Do, die Bedeutung des Wechselmodells ist bei der Betreuung von Trennungskindern stetig gewachsen. Aber es gibt einige juristische Besonderheiten zu beachten - etwa bei der Vertretung des Kindes und wenn Kindesunterhalt geltend gemacht wird. Oder wenn streitig ist, ob überhaupt ein echtes Wechselmodell vorliegt. Das OLG Hamm hat hierzu wichtige Hinweise gegeben, die Sie interessieren dürften. Unser Newsletter bietet zudem weitere Verweise auf die Grundsätze der Rechtsprechung zu diesem Thema! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen! Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
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| | Kindesunterhalt beim Wechselmodell und Beschwerderecht | | | | Praktizieren die Eltern bei der Betreuung ihres Kindes ein echtes Wechselmodell, steht keinem Elternteil gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt ein Beschwerderecht zu. Das hat das OLG Hamm entschieden. Das paritätische Wechselmodell hat insoweit zur Folge, dass keiner der Eltern Kindesunterhaltsansprüche gegen den anderen geltend machen kann. Mehr erfahren | | |
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| | Abwasserkanäle: Schäden durch Baumwurzeln | | | | Der BGH hat entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden haften, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Wenn Eigentümer selbst nach der Gemeindesatzung für eine Sicherung gegen Rückstauschäden sorgen müssen, gilt dies nur im Verhältnis zum Kanalbetreiber - ggf. kommt ein Mitverschulden in Betracht. Mehr erfahren | | |
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| | Kündigung wegen Beteiligung an Konkurrenzunternehmen | | | | Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem Unternehmen, das mit seinem Arbeitgeber in Wettbewerb steht, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn der Anteilsbesitz einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb ermöglicht. Das hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden. Neben der Kündigung droht dem Arbeitnehmer dann ggf. auch die Zahlung einer Vertragsstrafe. Mehr erfahren |
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| | Höchstgrenze der Hausratsversicherung bei Wertsachen | | | | Das OLG Frankfurt hat eine Versicherungsklausel für wirksam erklärt, in welcher die Entschädigungssumme für Wertsachen auf eine bezifferte Höchstgrenze festgelegt wird. Die Klausel sei weder überraschend noch intransparent. Aus Gold hergestellte Uhren können demnach auch unabhängig von ihrem Gebrauchszweck Wertsachen im Sinne einer solchen Versicherungsbedingung sein. Mehr erfahren |
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