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PRESSEMITTEILUNG Nr. 22/2021

Energiecontrolling soll Klimaschutz
in rheinischer Kirche voranbringen
Landessynode beauftragt Kirchenleitung mit gesetzlicher Regelung
Düsseldorf (15. Januar 2021). Die rheinische Kirche nimmt sich beim Klimaschutz stärker selbst in die Pflicht. Die Landessynode hat die Kirchenleitung beauftragt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die ein einheitliches Energiecontrolling und die Erstellung von Gebäude-Energieberichten mit bestimmten Mindesterfordernissen auf allen kirchlichen Ebenen gewährleistet.

Für alle Ebenen müsse gelten, den Energieverbrauch zu senken, leicht messbare Parameter festzulegen sowie möglichst schnell CO2-neutrale Technologien anzuwenden. Außerdem muss der Landessynode so lange alle zwei Jahre ein Bericht über die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts von 2017 vorgelegt werden, bis die dort formulierten Klimaziele erreicht sind. „Bisher sind wir trotz langjähriger Bemühungen hinter unseren Ansprüchen zurückgeblieben“, heißt es in dem Beschluss.

Bis 2025 sollen Treibhausgasemissionen halbiert werden
Die Evangelische Kirche im Rheinland sei sich bewusst, dass sie Einsatz und Schritte für ein nachhaltiges Energiekonzept und für einen zukunftsfähigen Klimaschutz nicht nur von anderen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fordern dürfe, sondern auch selbst handeln müsse, begründet die Landessynode den Beschluss. Bereits im Klimaschutzkonzept war die Reduktion von Treibhausgasemissionen als Ziel verankert worden. Bezogen auf das Basisjahr 2005 sollen sie bis zum Jahr 2025 halbiert werden. Dabei machen allein die Gebäude rund 85 Prozent der Emissionen aus.

Energetische Sanierung von 900 Gebäuden vorgesehen
Mit dem Klimaschutzkonzept wurden vor zwei Jahren auch 100 Maßnahmen beschlossen. So sollen bis zum Jahr 2025 insgesamt 900 Gebäude energetisch saniert werden, alle Kirchengemeinden vollständig Ökostrom beziehen und das Grüne Datenkonto benutzen, um ein effektives Energiemanagement durchzuführen. Weiter sollen beispielsweise 2000 Photovoltaikanlagen mit Eigenstromnutzung installiert und insgesamt 600 Heizungsanlagen gegen regenerative Systeme ausgetauscht werden. Dafür sind bis 2025 Investitionen in Höhe von etwa 106 Millionen Euro notwendig (28 Millionen für Strom, 78 Millionen für Wärme). Unter Berücksichtigung einer Laufzeit von 20 Jahren entstehen Gesamtkosten von rund 156 Millionen Euro. Ihnen stehen rund 288 Millionen Euro an Einsparungen und Erlösen gegenüber.

Bisheriger Klimaschutz bleibt hinter den hohen Ansprüchen zurück
Durch den jetzt beschlossenen Controlling-Prozess soll nun gewährleistet werden, dass die Ziele auch eingehalten und rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die Evaluationen sind nötig, um den Erfolg der Maßnahmen zu messen. Bisher gibt es nur wenige Gemeinden und Einrichtungen, die ihre Verbräuche systematisch beobachten und auswerten. Zwar setzen einige Gemeinden sehr erfolgreich Klimaschutzmaßnahmen um, häufig wird das Thema aber im Alltagsgeschehen allen bisherigen Synodenbeschlüssen und Maßnahmenkatalogen zum Trotz in den Hintergrund gedrängt. Eine Umfrage des Landeskirchenamtes in den Kirchenkreisen belegt: In der Gesamtschau bleibt der Stellenwert des Klimaschutzes bisher hinter den hohen Ansprüchen zurück.
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Stichwort: Energiecontrolling als Pflichtaufgabe
Die beschlossenen Maßnahmen bürden den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden keine zusätzlichen Aufgaben auf: Energiecontrolling ist bereits jetzt Pflichtaufgabe der Verwaltung. Die rheinische Kirche verzichtet mit dem Synodenbeschluss auch bewusst auf ein Klimaschutzgesetz, wie es in der Nordkirche und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gilt, und auf den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand.
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Autor: Ekkehard Rüger, ekkehard.rueger@ekir.de, Telefon 0211 4562-290
Kontakt: Pressesprecher Jens Peter Iven, jens.iven@ekir.de, Telefon 0211 4562-373

 
 

 

 

 

verantwortlich: Pressesprecher Kirchenrat Jens Peter Iven
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