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PRESSEMITTEILUNG Nr. 83/2024

Kirchenleitung: Kandidierende für
hauptamtliche Positionen stehen fest
Abteilungsleitungen Personal und Recht werden neu besetzt
Düsseldorf (11. Oktober 2024). Auf der Landessynode 2025 der Evangelischen Kirche im Rheinland müssen zwei hauptamtliche Positionen in der Kirchenleitung und damit auch zwei Abteilungsleitungen im Landeskirchenamt neu besetzt werden. Nachdem die Frist für weitere Vorschläge verstrichen ist, steht die Zahl der Kandidierenden jetzt fest. Die Synode tagt vom 2. bis 7. Februar 2025 in Bonn.

Der Ständige Nominierungsausschuss schlägt für die Amtszeit 2025 bis 2033 insgesamt vier Kandidierende vor: als hauptamtliches theologisches Mitglied und Leitung der Personalabteilung Iris Döring (Essen), Antje Menn (Remscheid) und Heike Schneidereit-Mauth (Mettmann), als hauptamtliches Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt und Leitung der Rechtsabteilung Dr. Johann Weusmann (Düsseldorf).

Nachfolge für Christoph Pistorius gesucht
Für die Leitung der Abteilung 2 (Personal) wird die Nachfolge von Vizepräses Christoph Pistorius gesucht, der im kommenden Frühjahr in den Ruhestand verabschiedet wird. Landeskirchenrätin Iris Döring (48) ist Theologin und Juristin und seit 2014 stellvertretende Leiterin der Personalabteilung sowie Leiterin des Dezernats Personalverwaltung im Landeskirchenamt. Antje Menn (51) ist Theologin, seit 2020 Superintendentin des Kirchenkreises Lennep und seit 2023 Vorsitzende des Ständigen Theologischen Ausschusses der rheinischen Kirche. Heike Schneidereit-Mauth (60) ist Theologin, seit 2019 Leiterin des Handlungsfeldes Seelsorge sowie Skriba im Kirchenkreis Düsseldorf und seit diesem Jahr auch nebenamtliches Mitglied der Kirchenleitung. Für die Leitung der Abteilung 4 (Recht und Kirchenkreisangelegenheiten) kandidiert allein der bisherige Amtsinhaber: Dr. Johann Weusmann (60) ist Jurist und seit 2013 Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland.
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Stichwort: Kirchenleitung
Die Mitglieder der Landessynode wählen den oder die Präses sowie das Präsidium, das zwischen ihren jährlichen Tagungen als Kirchenleitung tätig ist. Die Kirchenleitung besteht neben der oder dem Präses aus fünf hauptamtlichen Mitgliedern – zugleich Abteilungsleitende im Landeskirchenamt – sowie neun Gemeindemitgliedern. Die Kirchenleitung erfüllt ihre Aufgaben mithilfe des Landeskirchenamts.
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Autor und Kontakt: Ekkehard Rüger, ekkehard.rueger@ekir.de, Telefon 0211 4562-290

 

 

 

 

Absender:
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