Unternehmern mit geringen Einnahmen soll kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber unter anderem die Kleinunternehmer-Regelung ins Leben gerufen. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Ob sich das im Einzelfall lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Aber beschäftigen sollte man sich mit der Möglichkeit auf jeden Fall. Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Es geht also um relativ niedrige Umsätze – und genau das macht die Regelung zurzeit (leider) für viele Unternehmer besonders interessant. Alles, was Sie rund um die Kleinunternehmer-Regelung wissen müssen, erklärt Ihnen unser erster Beitrag. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Selbstständige, deren Umsatz im vergangenen Jahr unterhalb von 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegt, dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden und müssen keine Umsatzsteuer abführen.» Weiterlesen
Von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind. Manchmal ist es aber gar nicht so einfach festzustellen, ob man zum Kreis der begünstigten Unternehmer gehört.
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