Diese Woche wurden gleich Klagen von Klima-NGOs gegen die EU-Kommission eingebracht. Dabei werfen sie der Kommission vor, nicht genügend für die Erreichung der Klimaziele zu tun.
In den beiden Klagen wird eine Anhebung der EU-Klimaziele für 2030 gefordert und die „nachhaltige“ Einstufung von Investitionen in den Luft- und Schiffsverkehr infrage gestellt.
Die EU-Kommission dürfte sich künftig wohl öfters mit solchen Fällen herumschlagen müssen. Denn der schiere Umfang der EU-Klimagesetzgebung und des Green Deals bietet viele Angriffsmöglichkeiten durch die zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Die klagenden NGOs nutzen hierbei die sogenannte Aarhus-Verordnung, die es ihnen erlaubt, eine interne Überprüfung von Rechtsakten der EU-Institutionen zu beantragen, um festzustellen, ob diese Rechtsakte gegen das EU-Umweltrecht verstoßen.
Ob die Klagen erfolgreich sein werden, bleibt allerdings abzuwarten. Denn in der Vergangenheit haben EU-Gerichte die Klimaklagen oft mit der Begründung abgewiesen, dass die NGOs nicht individuell und direkt betroffen seien.
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