Klimaneutralität mit Sprengkraft |
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Udo di Fabio und Marco Buschmann streiten darüber, was „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ im Grundgesetz bedeutet. 77 Völkerrechtslehrer mahnen die Bundesregierung, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Benjamin Netanjahu zu beachten. |
| Bundestag und Bundesrat haben den Grundgesetzänderungen für neue Schulden zugestimmt. Auf den letzten Metern erreichten die Grünen, die Formulierung „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ in den Verfassungstext zu schreiben. Aber was bedeutet sie? Eigentlich wird damit nur beschrieben, wozu der neue 500-Milliarden-Schuldentopf verwendet werden darf. Kritiker fürchten jedoch, das Bundesverfassungsgericht könne die Ergänzung eines Tages nutzen, dem Grundgesetz ungewollte Vorgaben zu entnehmen. Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hält solche Warnungen für übertrieben – der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für berechtigt. Bei uns kommen beide zu Wort.  | Stephan Klenner | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Welche Klimapolitik die neue Bundesregierung konkret anstrebt, ist offen. Union und SPD verhandeln noch. Sobald der Koalitionsvertrag steht, wollen die Sozialdemokraten ihre Mitglieder darüber abstimmen lassen. Unsere Gastautorin Professor Dr. Christine Landfried ist damit nicht einverstanden – sie hält den geplanten Entscheid für undemokratisch.
Ein weiteres Thema der Koalitionsverhandlungen könnte die Ankündigung von CDU-Chef Friedrich Merz sein, „Mittel und Wege“ zu finden, dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs einen störungsfreien Deutschlandbesuch zu ermöglichen. 77 Völkerrechtler appellieren auf F.A.Z. Einspruch an die neue Bundesregierung, den Haftbefehl zu beachten – und fordern, die umstrittene UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese an deutschen Universitäten sprechen zu lassen. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hatte ihr vorgeworfen, antisemitische Narrative zu bedienen.
Neben diesen Debatten gab es in den vergangenen Tagen auch konkrete Entscheidungen: Der Bundesgerichtshof hat das Bundeskartellamt gegenüber Apple gestärkt und die Haftstrafe für die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Und ein US-Richter hat Elon Musks Antibürokratiebehörde ausgebremst. Ob das Donald Trump beeindruckt? Zweifel sind angebracht. Der amerikanische Präsident hat bereits mehrfach Respekt gegenüber richterlichen Entscheidungen vermissen lassen. Auch für rechtskulturelle Unterschiede zeigt er wenig Sensibilität. Mein Kollege Thomas Jansen und ich haben uns trotzdem solchen Unterschieden gewidmet – mit Blick auf die Meinungsfreiheit in Deutschland und den USA.
Ich wünsche Ihnen ein stressfreies Wochenende!
Ihr Stephan Klenner
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