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Sehr geehrte Damen und Herren,

das OLG Frankfurt hatte Ähnliches schon für Radarkontrollen entschieden - jetzt hat es klar gestellt: Private Dienstleister dürfen auch keine Parkverstöße feststellen. Verwarngelder - landläufig Knöllchen genannt - können auf dieser Grundlage nicht erhoben werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung: Der Einsatz solcher Dienstleister dürfte weit verbreitet sein. Es lohnt sich jedenfalls, das im Interesse Ihrer Mandanten abzuklären. Erfahren Sie mehr zu dieser Grundsatzentscheidung in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

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  Parkverstöße: OLG kippt Verwarngelder bei Einsatz privater Dienstleister  
 
 

Das OLG Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für rechtswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterliegen demnach einem absoluten Verwertungsverbot. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, obliegt nach dem Gericht ausschließlich dem Staat. Das entsprechende Verfahren muss eingestellt werden.

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  Unwirksame Patientenverfügung bezüglich einer Zwangsbehandlung  
 
 

Das Landgericht Osnabrück hat die Wirksamkeit einer Patientenverfügung abgelehnt, mit der eine psychiatrische Zwangsbehandlung verhindert werden sollte. Nach Ansicht des Gerichts kann ungeachtet einer solchen Patientenverfügung eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung und eine medikamentöse Behandlung angeordnet werden, wenn dies dem Schutz der Allgemeinheit dient.

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  Fahrverbote: Verwaltungsgericht setzt Zwangsgeld fest  
 
 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gegen das Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 € festgesetzt. Zu zahlen ist dieses Zwangsgeld an eine gemeinnützige Organisation. Das Land war auch nach vorhergehenden Urteilen nicht vollständig seiner Pflicht nachgekommen, im Luftreinhalteplan ein Fahrverbot für Diesel-5-Fahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart verbindlich vorzusehen.

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  Mutterschaftsgeld: Zweites Kind zur falschen Zeit?  
 
 

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann durch eine Reihe von Erhaltungstatbeständen aufrechterhalten werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat dies im Fall einer Frau aufgezeigt, deren Mutterschutzfrist für das zweite Kind in eine Zeit fiel, in der sie noch Elterngeld für ihr erstes Kind bekam. Das Gericht sprach der Frau einen Mutterschaftsgeldanspruch zu.

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