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Sehr geehrter Herr Do,
die Bundesregierung hat heute Nacht ein milliardenschweres Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, von der auch die Unternehmen der Immobilienbranche profitieren werden. Etwa durch die zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer, über Überbrückungshilfen und Steuerentlastungen sowie dem Einfrieren der Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus wurde gestern das auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockte Programm zur CO2-Gebäudesanierung beschlossen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer ersten Meldung..
 
Auch zum Corona-bedingten Mietenmoratorium gibt es Neuigkeiten: Es soll wohl nicht über den 30. Juni hinaus verlängert werden. Zugleich haben ZIA und der Handelsverband HDE einen Kodex für Mieter und Vermieter von Handelsimmobilien ins Rennen geschickt. Details zu beidem lesen Sie in der zweiten News.
 
Wir wünschen eine interessante Lektüre und bleiben Sie gesund
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Es gibt frisches Geld vom Bund – auch für die Gebäudesanierung
Energetische Sanierung Tablet Haus HeizungDas angekündigte Corona-Konjunkturpaket ist da. Mit 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung Unternehmen temporär und langfristig aus der Krise helfen. Auch der Klimaschutz kommt nicht zu kurz. Die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sollen zusätzlich aufgestockt werden.
 
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Mietenmoratorium: Bundesregierung plant derzeit keine Verlängerung
Miete aus Scrabble-BuchstabenVermieter können Mietern nicht kündigen, wenn diese ihre Miete wegen der Coronakrise nicht zahlen können. Diese Sonderregelung im Mietrecht wurde im März beschlossen. Sie gilt bis 30. Juni. Eine Verlängerung plant die Bundesregierung offenbar nicht.
 
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Die Bauleitplanung nach Corona könnte eine andere sein – oder?
Corona-Abstand Papier_MännchenDie Pandemie hat bereits Auswirkungen auf die Bauplanung. Der Bund etwa hat ein Corona-Sondergesetz erlassen, das die Verfahren während der Krise vereinfacht. Bayerns Baustaatssekretär Klaus Holetschek fordert neue Leitlinien auch für die Zeit nach Covid-19. Andere Bundesländer könnten nachziehen.
 
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Wegen Corona: Der GdW-Wohnzukunftstag 2020 wird zum virtuellen Event
Virtueller Wohnzukunftstag 2020Am 17. Juni trifft sich die Branche zum Austausch beim Wohnzukunftstag des GdW. Die Themen sind überwiegend digital, das Event in der 2020er-Ausgabe virtuell – wegen Corona. Melden Sie sich jetzt für die Live-Vorträge und das Infotainment an.
 
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In eigener SacheImmobilienwirtschaft digital
 
Falls Sie die aktuelle Ausgabe der Immobilienwirtschaft nicht erreicht, weil Sie wegen Corona vom Homeoffice aus und nicht in der Firma arbeiten, lesen Sie unsere Krisen-Einordnung & mehr auch digital und komfortabel zu Hause. Die digitalen Ausgaben finden Sie im Bereich "Mein Konto" oder auf www.haufe.de/immobilien.
 
 
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BGHSondereigentümer können sich immer selbst gegen Störungen wehren
Wohnanlagen, Chemnitz, Sachsen, DeutschlandEine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassungsansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Störungen des Sondereigentums auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.
 
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