, die Myoelektrik, also die biochemisch in Muskelzellen erzeugte elektrische Spannung im Mikrovoltbereich, welche in Hightech-Orthesen und -Prothesen zur Steuerung genutzt wird, hat in den letzten Jahren auch mithilfe künstlicher Intelligenz riesige Sprünge gemacht. Dank starken Akkus, neuester Elektromechanik sowie dem Einsatz von Minicomputern direkt im Hilfsmittel können neuartige Orthesen bei verbliebenen Muskelkontraktionen sogar gelähmte Gliedmaßen wieder in Bewegung versetzen. Bei den Krankenkassen muss sich die innovative Medizintechnik jedoch zunächst beweisen. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Amputationen oder Lähmungen, haben einen Anspruch auf Hilfsmittel. Die Krankenkassen sind also verpflichtet, die Kosten für Rollstühle, Orthesen und Prothesen etc. zu tragen. Allerdings muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen; dazu muss das Hilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis gelistet und durch einen Arzt verordnet sein. Meist wird nur die günstigste Variante des Produktes als »Standardversorgung« mit einer zumutbaren Eigenbeteiligung getragen. Im Falle von myoelektrischen Ganzarm-Prothesen gibt es gute Nachrichten: Für die Hilfsmittel, die je nach Ausführung rund 50.000 Euro oder auch mehr kosten, lehnten die Kassen eine Übernahme bisher ab. Mehrere Patienten hatten jedoch auf Ausgleich der Behinderung geklagt – die damit erreichbare neue Beweglichkeit ist eine echte Hilfe im Alltag und gibt den Betroffenen ein hohes Maß an Selbstständigkeit zurück. Sozialgerichte haben nun mehrfach und über mehrere Instanzen bestätigt, dass die Kassen die orthopädischen Hilfsmittel inklusive des ergo- und physiotherapeutischen Trainings übernehmen müssen. Ute Häußler Redakteur:in Elektronik medical |