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Sehr geehrter Herr Do,

die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien ab dem Veranlagungszeitraum 2015 - kurz: die „KStR 2015“ -  sind auf dem Weg. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, lohnt jetzt ein genauerer Blick auf die Verwaltungsvorschriften, die eine einheitliche Rechtsanwendung der Finanzbehörden sicherstellen sollen. Die Abweichungen zur Vorgängerversion, die auf Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung zurückgehen, haben dabei erhebliche Praxisauswirkungen: So könnte etwa bei Betriebsprüfungen verstärkt die Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) durch Zuwendungen bzw. Spenden in den Blickpunkt geraten. Auch das wichtige Thema der steuerlichen „Organschaft“ ist neugefasst worden. Unser Newsletter bietet Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen!

Auch ein zuletzt veröffentlichtes BFH-Urteil zu vorweggenommenen Werbungskosten bei Immobilien dürfte interessant sein. Wann liegt etwa (noch) die erforderliche Vermietungs- bzw. Bebauungsabsicht vor, wenn ein Grundstück jahrelang nicht bebaut wird? Der BFH hat klargestellt, dass auch ein spezielles Finanzierungsverhalten und Planabweichungen bei der Bebauung nicht unbedingt gegen einen Werbungskostenabzug sprechen - mehr dazu im zweiten Beitrag!

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Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ylva Wüstemann
Online-Redakteurin

 
 
KStR 2015: Neue Körperschaftsteuerrichtlinien beschlossen 
Der Bundesrat hat den neuen Körperschaftsteuerrichtlinien ab dem Jahr 2015 (KStR 2015) zugestimmt. Die Länderkammer macht damit den Weg frei für die Neufassung der Verwaltungsvorschriften aus 2004 (KStR 2004). Berücksichtigt werden vor allem zwischenzeitliche Rechtsänderungen. Insbesondere auf den Inhalt künftiger Betriebsprüfungen könnten die neuen Richtlinien konkrete Auswirkungen haben. Mehr erfahren arahan © fotolia.de
 
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Immobilien: Werbungskosten bei unbebautem Grundstück 
Wann liegt die Bebauungs- und Vermietungsabsicht bei einem Grundstück vor, das über längere Zeit nicht bebaut wurde? Und wann können vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden? Ein aktuelles BFH-Urteil beleuchtet die Folgen eines individuellen Finanzierungsverhaltens und nicht umgesetzter Planungen bei schon entstandenen Aufwendungen. Mehr erfahren Franz Pfluegl © fotolia.de
 
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