Noch bevor der neue Mitarbeiter überhaupt angefangen hat, reicht er die Kündigung ein – oder erscheint am ersten Arbeitstag schlichtweg nicht zum Dienst. Müssen Arbeitgeber das hinnehmen?
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Newsletter vom 21.10.2020
Kündigung vor erstem Arbeitstag: So ist die Rechtslage
Arbeitsrecht

Kündigung vor erstem Arbeitstag: So ist die Rechtslage

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