Sehr geehrte Damen und Herren, wann können Beleidigungen unter Arbeitskollegen zu einer Kündigung führen? Sie wissen: Grundsätzlich gibt es im privaten Bereich einen „beleidigungsfreien Raum“. Für Messenger wie WhatsApp hieß das bislang oft: In privaten Chatgruppen konnten selbst schwere Beleidigungen und üble Hetze keine Kündigung rechtfertigen. Das BAG hat nun die Regeln verschärft - Arbeitnehmer können demnach nur in bestimmten Fällen auf Vertraulichkeit zählen. Erfahren Sie mehr zu diesem wichtigen Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |