Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,2 Prozent
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, dass im Bereich Steuern und Abgaben irgendetwas günstiger wird, kommt selten vor. Die Künstlersozialabgabe bildet eine erfreuliche Ausnahme. Ab 2018 sinkt sie erneut und liegt dann bei 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe wird z.B. fällig, wenn selbstständige Grafiker, Texter oder Webdesigner beauftragt werden. Mit der Künstlersozialabgabe bezahlen die Auftraggeber eine Art "Arbeitgeberanteil" zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der beauftragten Künstler. Wenn die Auftragssumme 450 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt, müssen keine Abgaben bezahlt werden. Nicht abgabepflichtig sind zudem Aufträge, die an eine GmbH, GmbH & Co. KG oder eine Limited vergeben werden. | Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | » Investitionsabzugsbetrag |
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| | | | | | Acht Jahre Verlust muss nicht Liebhaberei heißen Wer neben seinem Job als Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland an Wochenenden und im Urlaub im gleichen Berufszweig selbstständig tätig ist, dem darf dieser Nebenerwerb vom Finanzamt auch über mehrere Jahre mit Verlust nicht als "Liebhaberei" werden. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Wichtige Regeln für eine finanzamtssichere Rücklage | | Als Freiberufler oder Gewerbetreibender dürfen Sie bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes bereits vor dem Kauf gewinnmindernd berücksichtigen, indem Sie einen Investitionsabzugsbetrag erfassen. Unser Beitrag "Investitionsabzugsbetrag" liefert Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Bildung einer finanzamtstauglichen Rücklage. Darüber hinaus erfahren Sie, wie lange Sie für die geplante Investition Zeit haben und was Sie nach der Anschaffung beachten sollten, um die rückwirkende Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages zu vermeiden. |
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Selbstständigkeit Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß. » Weiterlesen |
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