Kurzfristige Beschäftigung von Aushilfen

HOMESHOPKONTAKT
 
07 | 2019
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

es gibt über sieben Millionen Minijobber, aber die kurzfristige Beschäftigung fristet noch immer ein Schattendasein. Viele Arbeitgeber kennen diese Beschäftigungsmöglichkeit gar nicht. Das möchten wir heute ändern und haben einen ausführlichen Beitrag dazu für Sie verfasst. Noch mehr Details zur kurzfristigen Beschäftigung - und zum Minijob und zum Werkstudentenprivileg und noch mehr - erfahren Sie in unserem Loseblattwerk "Steuertipps für Selbstständige". Das könnte Ihr neuer zuverlässiger und kompetenter Begleiter durch den Steuerdschungel werden (auch wenn Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen!). Schauen Sie am besten gleich mal rein!

Außerdem berichten wir heute über zwei Gesetzesänderungen, die schon lange in der Pipeline sind. Dass die im Koalitionsvertrag versprochene Bürokratieentlastung tatsächlich kommt, haben wir schon fast nicht mehr geglaubt. Aber so langsam kommt die Maschinerie in Gang und es sind ein paar interessante Vorschläge dabei.

Und die Grundsteuer? Ach, auch dort wird es langsam höchste Zeit! Wir haben die Details der geplanten Neuerung für Sie zusammengefasst.


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Arbeitgeber
Kurzfristige Beschäftigung von Aushilfen
» Immer gut beraten
Steuertipps für Selbstständige
» Gesetzesänderungen
Bürokratieentlastungsgesetz III: Das ist geplant
» Gesetzesänderungen
Grundsteuerreform: Das sind die Details
 
   
 
   
 

Kurzfristige Beschäftigung von Aushilfen

Die kurzfristige Beschäftigung bietet eine sehr günstige Möglichkeit, auf personelle Engpässe zu reagieren und die mit einem Minijob verbundenen hohen Sozialabgaben zu sparen.


» Weiterlesen

 
   
   
 

Steuertipps für Selbstständige

 
Steuertipps für Selbstständige

Der SteuerBerater für Selbstständige ist Ihr aktueller und finanzamtssicherer Begleiter durch das Steuerjahr für den betrieblichen und privaten Bereich:

 Sie wissen, wann Sie während des Jahres aktiv werden müssen, um sich Steuervorteile zu sichern.
 Sie erfüllen alle Ihre steuerlichen Pflichten von EÜR über Umsatzsteuererklärung bis hin zur Einkommensteuererklärung und sparen dabei Steuern.
 Sie schauen bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten auch über den Tellerrand, z.B. in die Kranken- und Rentenversicherung.
Jetzt Informieren
 
   
   
 

Bürokratieentlastungsgesetz III: Das ist geplant

Bürokratieabbau hat sich die Große Koalition für die laufende Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben. Bisher ist allerdings nicht viel passiert... Inzwischen liegt aber immerhin ein sogenanntes Eckpunktepapier aus dem Wirtschaftsministerium vor.


» Weiterlesen

 
   
   
 

Grundsteuerreform: Das sind die Details

Die Große Koalition hat sich in Sachen Grundsteuer geeinigt. Inzwischen sind auch die Gesetzentwürfe bekannt. Die Neuregelung behält das kommunale Hebesatzrecht bei und soll das derzeitige Aufkommensniveau sichern.


» Weiterlesen

 
   
   
 Leben & Ereignisse 
 
Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
» Weiterlesen
 
   
Empfehlen Sie unseren Newsletter!
Sie wollen Ihren Freunden vom Selbstständigen-Newsletter erzählen?
Schreiben Sie ihnen einfach eine E-Mail!

» Empfehlen
 

Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt.

Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.

Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de

Sitz der Gesellschaft: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH | Janderstraße 10 | 68199 Mannheim
Amtsgericht Mannheim, HRB 729500 | Geschäftsführer: Stefan Wahle, Christoph Schmidt | USt.-ID.Nr. DE318 945 162

Impressum | Datenschutz