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Sehr geehrter Herr Do,

Sie werden bestimmt einige Mandanten kennen, die Barumsätze ohne technische Unterstützung erfassen. Solche offenen Ladenkassen sind immer noch prinzipiell zulässig - das hat zuletzt der BFH bestätigt. Das Finanzamt hatte Aufzeichnungen eines Gastwirts bemängelt und weitreichende Schätzungen seiner Einnahmen vorgenommen. Die darauf folgende Entscheidung des BFH sollten Sie unbedingt kennen, weil immer häufiger derartige Aufzeichnungen beanstandet werden - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Aufzeichnungspflichten und Schätzung bei offener Ladenkasse  
 
 

Wann ist für die Aufzeichnung von Barumsätzen eine offene Ladenkasse ausreichend? Und wann darf das Finanzamt Umsätze und Gewinne schätzen? Der BFH hat entschieden, dass im Fall einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) die Verwendung einer offenen Ladenkasse zulässig sein kann. Die vom Finanzamt im Streitfall durchgeführte Vollschätzung von Einnahmen eines Gastwirts verwarfen die BFH-Richter.

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  Arbeitszimmer bei verschiedenen Einkunftsarten  
 
 

Wie können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten geltend gemacht werden? Der BFH hat klargestellt, dass zwar die Aufwendungen nach den Nutzungsanteilen aufzuteilen sind - der Höchstbetrag aber für die abzugsfähigen Kosten voll ausgeschöpft werden kann. Zudem unterstrichen die BFH-Richter die Nachweispflicht bei Arzneimittelkosten als außergewöhnliche Belastung.

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