Sehr geehrter Herr Do, Sie werden bestimmt einige Mandanten kennen, die Barumsätze ohne technische Unterstützung erfassen. Solche offenen Ladenkassen sind immer noch prinzipiell zulässig - das hat zuletzt der BFH bestätigt. Das Finanzamt hatte Aufzeichnungen eines Gastwirts bemängelt und weitreichende Schätzungen seiner Einnahmen vorgenommen. Die darauf folgende Entscheidung des BFH sollten Sie unbedingt kennen, weil immer häufiger derartige Aufzeichnungen beanstandet werden - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |