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PRESSEMITTEILUNG Nr. 14/2024

Dank für stärkere Unterstützung der Polizeiseelsorge durch das Land
NRW finanziert vier Stellen für evangelische und katholische Kirche
Düsseldorf/Bielefeld (16. Februar 2024). Die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben die stärkere Finanzierung der Polizeiseelsorge durch das Land begrüßt. Künftig werden pro Kirche zwei Stellen staatlicherseits finanziert.

„Polizeiseelsorge ist eine wichtige Begleitung für die Menschen, die für unsere Gesellschaft eine zentrale Schutz- und Hilfeaufgabe wahrnehmen. Wir freuen uns daher sehr über die neue Regelung und bedanken uns für die stärkere Finanzierung“, sagte der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dr. Thorsten Latzel (Düsseldorf). Für den Theologischen Vizepräsidenten der Evangelischen Kirche von Westfalen, Ulf Schlüter (Bielefeld), erfährt die Arbeit der Polizeiseelsorge durch die Neuregelung eine „Wertschätzung auf breiter Basis“. Schlüter erklärte: „Die segensreiche Arbeit der Polizeiseelsorge steht für das sinnvolle Zusammenwirken von kirchlichen und staatlichen Diensten in wichtigen Kernaufgabenfeldern unserer Gesellschaft. Seelsorge hat hier verschiedene Dimensionen, von der individuellen Unterstützung in Krisen bis zur ethischen Orientierung in der Polizeiarbeit.“

Gesetz einstimmig verabschiedet
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich einstimmig ein Gesetz zur Neuregelung der kirchlichen Polizeiseelsorge im Land verabschiedet. Es tritt an die Stelle der im Jahr 1962 zwischen dem Land und den Kirchen geschlossenen Vereinbarung über die Polizeiseelsorge. Das neue Gesetz sieht vor, dass das Land zusätzlich zu seinem jährlichen Pauschalbetrag jeweils zwei Vollzeitstellen von Polizeiseelsorger*innen pro Kirche finanziert. Der Pauschalbetrag für die Kirchen erhöht sich dadurch um jeweils 250.000 Euro. Das Gesetz ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten.

Innenminister: Große Bedeutung der Polizeiseelsorge
Innenminister Herbert Reul hat wiederholt die große Bedeutung der Polizeiseelsorge hervorgehoben. Mit der neuen Vereinbarung schaffe man „ein Stück Verlässlichkeit“ für deren Wirken, erklärte er im Landtag.
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Diese Pressemitteilung wird zeitgleich auch von der Evangelischen Kirche von Westfalen verschickt. Einen möglichen Mehrfacherhalt bitten wir zu entschuldigen.
 

Stichwort: Polizeiseelsorge
Die Polizeiseelsorge der rheinischen Kirche begleitet Polizistinnen und Polizisten sowie ihre Familien in Alltags- und Krisensituationen. Über die seelsorgliche Begleitung hinaus engagiert sie sich in der Aus- und Fortbildung zu berufsethischen Fragen im Umgang mit Gewalt, Tod und Leiden und veranstaltet Seminare mit spirituellen oder familienfördernden Inhalten.
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Autor und Kontakt: Pressesprecher Dr. Daniel Meier, daniel.meier@ekir.de, Telefon 0211 4562-388

 

 

 

 

Absender:
Evangelische Kirche im Rheinland | Das Landeskirchenamt | Stabsstelle Kommunikation und Medien | verantwortlich: Pressesprecher Dr. Daniel Meier | Hans-Böckler-Straße 7 | 40476 Düsseldorf | Tel: 0211/4562-373 | Fax: 0211/4562-490 | Mobil: 0172/2603373 | www.ekir.de/presse
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