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PRESSEMITTEILUNG Nr. 49/2020

Landeskirche empfiehlt den Gemeinden die Konfirmationen zu verschieben
Sorge um besonders gefährdete Menschen steht im Mittelpunkt
Düsseldorf (12. März 2020). „Wie auch andere EKD-Gliedkirchen empfehlen wir den Presbyterien dringend die Verschiebungen der Konfirmationsgottesdienste auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr.“ Diese Empfehlung ist Teil der heute aktualisierten Hinweise angesichts der Ausbreitung des Coronavirus, die Vizepräsident Dr. Johann Weusmann am Nachmittag unter anderem an die 668 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland geschickt hat.

Ausbreitung des Virus möglichst verlangsamen

„Hintergrund aller Empfehlungen ist die Sorge um besonders gefährdete Personen, also ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Wir orientieren uns dabei an der Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts und dem Ziel der Gesundheitsbehörden, mit den Infektionsschutzmaßnahmen die Ausbreitung des Virus soweit wie möglich zu verlangsamen“, schreibt Weusmann, Leitender Jurist der rheinischen Kirche und Leiter des Landeskirchenamts: „Bei unseren Empfehlungen haben wir selbstverständlich im Blick, dass es derzeit nicht angemessen erscheint, das kirchliche und gottesdienstliche Leben zum Erliegen zu bringen. Gleichzeitig wissen wir, dass es fatal wäre, sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen zu ignorieren.“

Zunächst auf die Feier des Abendmahls verzichten

Neben dem Verweis auf allgemeine Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts rät Weusmann dazu, nicht zwingend notwendige kirchliche Veranstaltungen zurückzustellen. Dazu zählt er beispielhaft Chorproben, Konzerte, Tagungen, Konferenzen sowie Freizeiten und Reisen. Gottesdienste sollen aber weiterhin stattfinden – unter Beachtung von entsprechenden Hygieneempfehlungen. Auf die Feier des Abendmahls solle aber besser verzichtet werden. Dazu heißt es in dem Schreiben: „Im gottesdienstlichen Leben stellt die Feier des Abendmahls nach unserer Einschätzung die schwierigste Herausforderung beim Infektionsschutz dar. Deshalb empfehlen wir nun, zunächst in Gottesdiensten auf die Feier des Heiligen Abendmahls zu verzichten. Zu Feiern in der Karwoche, an Ostern und im Zusammenhang mit der Konfirmation wird es zu gegebener Zeit weitere Hinweise geben. Selbstverständlich bleiben Haus- und Krankenabendmahl möglich.“

Entscheidungen treffen die Kirchengemeinden selbst

Die 668 Kirchengemeinden und 37 Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland entscheiden eigenverantwortlich über ihre Veranstaltungen und mögliche Absagen. Dass sie dabei eine besondere Verantwortung tragen, unterstrich Vizepräsident Weusmann in den landeskirchlichen Hinweisen und Empfehlungen: „Dies gilt insbesondere mit Blick auf durch ihr Lebensalter oder Vorerkrankungen besonders gefährdete Menschen. Es gilt, die Übertragung des Virus soweit wie möglich einzudämmen.“
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Stichwort: Konfirmation
Zwischen Palmsonntag und Pfingsten feiern die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland Konfirmation. Rund ein Drittel aller 14-Jährigen begeht diesen Festtag. Die Konfirmandenarbeit ist daher ein wesentlicher Bestandteil der außerschulischen Bildungsarbeit der rheinischen Kirche. In der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen das, was ihre Eltern stellvertretend für sie bei der Taufe versprochen haben: zur Kirche Jesu Christi zu gehören. 
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Autor und Kontakt: Pressesprecher Jens Peter Iven, jens.iven@ekir.de, Telefon 0211 4562-373

 

 

 

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