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Sehr geehrter Herr Do,

nicht nur das behördliche sondern auch das finanzgerichtliche Steuerverfahren kann sich ziemlich hinziehen. Das ist mehr als nur ein Ärgernis. Denn bei überlanger Verfahrensdauer gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Geldentschädigung. Das sollten Sie im Interesse Ihrer Mandanten unbedingt im Auge behalten und hierfür die Voraussetzungen kennen. Der BFH hat zuletzt genauer aufgezeigt, was dabei zu beachten ist. Unser Newsletter bietet Ihnen daher die Gelegenheit, mehr über diesen Entschädigungsanspruch zu erfahren!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Überlange Verfahren: Anspruch auf Geldentschädigung 
Ab welcher Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens kann eine Geldentschädigung verlangt werden? Zunächst ist dafür nach einem BFH-Urteil eine wirksame Verfahrensrüge erforderlich. Dabei muss der Anlass zur Besorgnis bestehen, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen wird. Das Finanzgericht muss auf diese Rüge aber nicht unbedingt unverzüglich mit der Bearbeitung beginnen. Mehr erfahren Gina Sanders © fotolia.de
 
Organschaft: Eingliederung und unternehmerische Tätigkeit 
Wann wird eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Unternehmen angenommen? Der BFH hat hierfür relevante Kriterien näher erläutert. Neben einer eigenständigen Unternehmenstätigkeit muss u.a. eine organisatorische Eingliederung vorliegen. Letzteres ist nach den BFH-Richtern auch möglich, wenn die Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft nicht mit denselben Personen besetzt sind. Mehr erfahren pixel © fotolia.de
 
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