Worauf Sie bei Leasingverträgen achten sollten
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| | | | Leasing ist nicht gleich Leasing: Worauf Sie achten sollten Liebe Leserin, lieber Leser, Leasing kann eine interessante Alternative zu einer herkömmlichen Finanzierung sein. Vor Abschluss eines Leasing-Vertrags sollten Sie aber nicht nur prüfen, ob Sie sich die Rate finanziell leisten können – auch wenn aktuell die Kreditzinsen im Keller sind –, sondern auch, welche Folgen bei Ende oder Unterbrechung eines Leasing-Vertrags auf Sie zukommen. | |
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| Leasing-Verträge sind eine Art von MietverträgenEin besonderes Leasing-Recht gibt es nicht. In erster Linie ist bei einem Leasing-Vertrag – wie bei jedem anderen Vertrag – das entscheidend, was Sie vereinbaren. Für Streitigkeiten aus Leasing-Verträgen gelten grundsätzlich alle rechtlichen Vorschriften für Mietverträge im BGB. Darüber hinaus können die Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen und andere rechtliche Vorschriften, z. B. das Verbraucherkreditgesetz, von Bedeutung sein. Der wichtigste Unterschied zwischen Kauf und Leasing ist der, dass Sie mit Abschluss des Leasing-Vertrags lediglich ein Nutzungsrecht für das Wirtschaftsgut erhalten, aber nicht Eigentümer werden. Eigentümer ist nach wie vor der Leasing-Geber. Leasen können Sie nicht nur einen Geschäftswagen ... sondern im Prinzip alles, was sich am Markt beschaffen lässt: Maschinen, EDV-Anlagen, Software, Telefone und sogar Betriebsgebäude. Sie brauchen nur eine Leasing-Gesellschaft (= Leasing-Geber), die das Gewünschte für Sie beschafft, herstellt oder anfertigt und Ihnen (= Leasing-Nehmer) anschließend gegen Zahlung der Leasing-Gebühr zur Nutzung überlässt. Ob Sie als Leasing-Nehmer das Gut nach Ablauf der Vertragslaufzeit – auch Grundmietzeit genannt – zurückgeben oder kaufen können bzw. sogar müssen, wird im Leasing-Vertrag festgelegt. Vor allem in diesem Punkt unterscheiden sich die einzelnen Verträge gewaltig. Wenn Sie sich dabei auf eine für Sie ungünstige Variante einlassen, kann Leasing für Sie teuer werden Eine niedrige Leasing-Rate sagt noch nichts über die Gesamtkosten aus Es gibt 2 grundsätzliche Geschäftsmodelle, nach denen Leasing-Geber kalkulieren: • | | Bei Vollamortisations-Verträgen berechnet der Leasing-Geber die Leasing-Raten so, dass während der Grundmietzeit seine sämtlichen Kosten und sein Gewinn für diese Zeit durch Ihre Leasing-Raten abgegolten werden. Die Leasing-Raten sind dadurch relativ hoch. | • | | Bei Teilamortisations-Verträgen sind die Leasing-Raten niedriger, und die Leasing-Gesellschaft kommt dadurch während der Grundmietzeit nicht auf ihre Kosten. Sie legt für das Leasing-Gut deshalb im Vertrag einen Restwert fest, der höher als der Marktwert ist, den das Gut später voraussichtlich hat. Denn darin sind auch noch Kosten und Gewinn des Leasing-Gebers einkalkuliert. Das Risiko, diesen Restwert bei Verwertung des Leasing-Gutes nach Ablauf des Vertrags auch tatsächlich zu erlösen, verlagert der Leasing-Geber im Vertrag auf Sie! |
Tipp: Schauen Sie sich bei einem Leasing-Angebot keinesfalls nur die Ratenhöhe an – vor allem dann nicht, wenn Sie Vollamortisations- und Teilamortisations- Verträge miteinander vergleichen. Betrachten Sie besonders aufmerksam die im Vertrag festgelegten Ablaufoptionen. | |
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| Ihre Astrid Engel Redaktion Gründer-Wissen | |
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Leasing kann eine interessante Alternative zu einer herkömmlichen Finanzierung sein. Vor Abschluss eines Leasing-Vertrags sollten Sie aber nicht nur prüfen, ob Sie sich die Rate finanziell leisten können – auch wenn aktuell die Kreditzinsen im Keller sind –, sondern auch, welche Folgen bei Ende oder Unterbrechung eines Leasing-Vertrags auf Sie zukommen.
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Leasing-Verträge sind eine Art von MietverträgenEin besonderes Leasing-Recht gibt es nicht. In erster Linie ist bei einem Leasing-Vertrag – wie bei jedem anderen Vertrag – das entscheidend, was Sie vereinbaren. Für Streitigkeiten aus Leasing-Verträgen gelten grundsätzlich alle rechtlichen Vorschriften für Mietverträge im BGB. Darüber hinaus können die Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen und andere rechtliche Vorschriften, z. B. das Verbraucherkreditgesetz, von Bedeutung sein.
Der wichtigste Unterschied zwischen Kauf und Leasing ist der, dass Sie mit Abschluss des Leasing-Vertrags lediglich ein Nutzungsrecht für das Wirtschaftsgut erhalten, aber nicht Eigentümer werden. Eigentümer ist nach wie vor der Leasing-Geber.
Leasen können Sie nicht nur einen Geschäftswagen ...sondern im Prinzip alles, was sich am Markt beschaffen lässt: Maschinen, EDV-Anlagen, Software, Telefone und sogar Betriebsgebäude. Sie brauchen nur eine Leasing-Gesellschaft (= Leasing-Geber), die das Gewünschte für Sie beschafft, herstellt oder anfertigt und Ihnen (= Leasing-Nehmer) anschließend gegen Zahlung der Leasing-Gebühr zur Nutzung überlässt.
Ob Sie als Leasing-Nehmer das Gut nach Ablauf der Vertragslaufzeit – auch Grundmietzeit genannt – zurückgeben oder kaufen können bzw. sogar müssen, wird im Leasing-Vertrag festgelegt. Vor allem in diesem Punkt unterscheiden sich die einzelnen Verträge gewaltig. Wenn Sie sich dabei auf eine für Sie ungünstige Variante einlassen, kann Leasing für Sie teuer werden
Eine niedrige Leasing-Rate sagt noch nichts über die Gesamtkosten aus Es gibt 2 grundsätzliche Geschäftsmodelle, nach denen Leasing-Geber kalkulieren:
Bei Vollamortisations-Verträgen berechnet der Leasing-Geber die Leasing-Raten so, dass während der Grundmietzeit seine sämtlichen Kosten und sein Gewinn für diese Zeit durch Ihre Leasing-Raten abgegolten werden. Die Leasing-Raten sind dadurch relativ hoch. Bei Teilamortisations-Verträgen sind die Leasing-Raten niedriger, und die Leasing-Gesellschaft kommt dadurch während der Grundmietzeit nicht auf ihre Kosten. Sie legt für das Leasing-Gut deshalb im Vertrag einen Restwert fest, der höher als der Marktwert ist, den das Gut später voraussichtlich hat. Denn darin sind auch noch Kosten und Gewinn des Leasing-Gebers einkalkuliert. Das Risiko, diesen Restwert bei Verwertung des Leasing-Gutes nach Ablauf des Vertrags auch tatsächlich zu erlösen, verlagert der Leasing-Geber im Vertrag auf Sie!
Tipp: Schauen Sie sich bei einem Leasing-Angebot keinesfalls nur die Ratenhöhe an – vor allem dann nicht, wenn Sie Vollamortisations- und Teilamortisations- Verträge miteinander vergleichen. Betrachten Sie besonders aufmerksam die im Vertrag festgelegten Ablaufoptionen.
Ihre
Astrid Engel
Redaktion Gründer-Wissen Anzeige
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