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Lego lädt zum virtuellen Spielen ein. Die Bausteine von Lego gehören ja zu den Spielwaren, die auch Erwachsenen noch Spaß machen. Wie alle Hersteller muss sich auch Lego etwas dem Zeitgeist anpassen und hat selbst seinen Spaß an Augmented Reality und digitalen Erweiterungen entdeckt. Nun bittet das Unternehmen in den USA zum virtuellen Klötzchenbauen in den eigenen vier Wänden. - Partner-Beitrag - Das Geschäftsmodell von Affiliate-Partnerschaften ist simpel: Onlinehändler oder Marken kooperieren mit Verlagen, Gutscheinportalen und anderen Anbietern, um auf deren Plattformen Rabattgutscheine, Angebotsverweise oder Verkaufsanreize zu platzieren. Eine große Herausforderung dabei: die Kunden verwenden die Gutscheincodes immer häufiger geräteübergreifend. Sie klicken also nicht mehr direkt am Laptop oder PC auf den Gutscheinlink, sondern geben den Rabattcode zum Beispiel in der Smartphone-App des Onlinehändlers ein. Dieser kann dann zwar noch die Transaktion an sich nachvollziehen, aber nicht mehr, wie und wo diese zustande gekommen ist. Der Einsatz von In-App-Tracking, also der Nachverfolgung des Kaufprozesses auch in der App, kann das ändern, erläutert Alexander Hold von der Global Savings Group (GSG). - AUSGEWÄHLT - Amazon Music Für Kunden von O2 gibt es ab 4. Februar etwas auf die Ohren. Wie Telefónica mitteilt, bietet das Unternehmen als erster Netzbetreiber in Deutschland seinen Kunden ausgewählte Dienste von Amazon an. Neu- wie Bestandskunden können den Streamingdienst Amazon Music Unlimited buchen. Wer sich per Vertrag über 24 Monate bindet, erhält auch noch einen Echo Dot hinzu. Ein richtiges Schnäppchen machen die Kunden aber lediglich in den ersten sechs Monaten. Pinterest hat in den USA eine Funktion in seiner App für Android und iOS gestartet, mit denen die Nutzer Lippenstifte virtuell ausprobieren können. Das funktioniert wie eine visuelle Suchmaschine und wird mittels der Lens-Funktion umgesetzt. Im Zentrum steht aktuell kein bestimmter Hersteller und das Netzwerk will auch an Werbung verdienen, nicht an prozentualen Beteiligungen aus den Verkäufen. Huawei darf sich in Großbritannien am Ausbau des 5G-Netzes beteiligen. Unkritische Infrastrukturen wie Antennen oder Basis-Stationen dürfen auch risikobehaftete Anbieter errichten, wie der nationale Sicherheitsrat bestimmt hat. Unter diesen Auflagen kann nun auch Huawei mitarbeiten. Dieses Signal erfreut erwartungsgemäß nicht die US-Regierung, die mit Maßnahmen gegen Großbritannien droht. Telegram: Der Messenger hat weitere Abstimmungsfunktionen erhalten. Bisher waren die Polls anonym, wie das gesamte System ja großen Wert auf Datenschutz und Anonymität legt. Jetzt gibt es aber zusätzlich die Option, dass die Teilnehmer einer Umfrage nachsehen können, wie andere gestimmt haben. Außerdem sind Mehrfachantworten möglich. Und der neue Quizmodus gefällt mit Sicherheit Nutzern, die Telegram zur Pflege einer Community nutzen. Augmented Reality: Noch bis Ende März können Besucher in Berlin die Ausstellung "Der Freiwillige. Witold Pilecki und die Unterwanderung von Auschwitz" ansehen. Erzählt wird die Geschichte eines Freiheitskämpfers, der sich während des Zweiten Weltkrieges in Auschwitz einschleuste. Die Plakate zur Ausstellung greifen auf Augmented-Reality-Elemente zurück, die virtuell die Geschichte kurz nacherzählen und natürlich weitere Besucher anlocken sollen. - MITGEZÄHLT - 99 Filialen von aktuell 504 Telekom-Läden will der Konzern bis Ende 2021 bundesweit schließen. Damit würden auch 800 Stellen eingespart. Begründet wird dieser Schritt mit dem geänderten Kundenverhalten und einem Online-Boom. - DA WAR NOCH WAS - "Dass ein Unternehmen den Fehler behebt, wenn wir es darauf hinweisen, ist selbstverständlich. Deshalb rücken wir von unserer Strafe für Vergehen der Vergangenheit aber nicht ab. Was wäre das für ein Signal? Dann würde es sich für Betriebe rechnen, sich erst dann an die DSGVO zu halten, wenn wir sie erwischt und auf Fehler aufmerksam gemacht haben." Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zieht ein Zwischenfazit zur DSGVO, beharrt auf dem gegenüber 1&1 ausgesprochenen Bußgeld und droht zwischen den Zeilen auch anderen Telekommunikationsfirmen. Es gäbe weitere Fälle, in denen die Verhängung eines Bußgeldes geprüft werde. mobilbranche.de ist Deutschlands führender Fachdienst zu Mobile & Apps. Newsletter-Abo: abo@mobilbranche.de. Besuchen Sie uns online auf unserer Website oder folgen Sie uns bei LinkedIn, Twitter, Facebook oder Instagram. Besuchen Sie unsere Events: Unsere Mobilisten-Talks bieten spannende Expertendiskussionen, unsere Seminare zu Mobile & Apps liefern Business-relevante Hintergründe. Werben Sie mit uns oder sponsoren Sie unsere Mobilisten-Talks: Mediadaten & Events 2019.
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