Nachricht wird falsch angezeigt? Klicken Sie hier!
Die E-Mail wird nicht korrekt angezeigt? Dann klicken Sie bitte hier! Bitte tragen Sie die E-Mail-Adresse newsletter@newsletter.geldtipps.de in Ihr Adressbuch ein. | | | | | |
| | | Lieber Herr Do, Mütter kommen jetzt leichter in die Krankenversicherung der Rentner und brauchen nicht mehr so viel Beitrag zu zahlen (erste Nachricht). Wer privat krankenversichert ist, aber weniger zahlen will, kann den Tarif wechseln. Wie das geht, erläutern unsere Experten in einem neuen Ratgeber. Auch gegenüber dem Zahnarzt sollten Sie auf Ihren Rechten als Patient bestehen (dritte Nachricht). Wer eine Hinterbliebenenrente plus weitere Einnahmen bezieht, muss unter Umständen auf einen Teil seiner Rente verzichten. In unserer vierten Nachricht lesen Sie, wo aktuell die Grenzen liegen. Für die Altersvorsorge gibt es staatlich geförderte Versicherungen. Diese sind zudem transparenter als ungefördete Vorsorgeformen (fünfte Nachricht).
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
|
| |
| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
|
| | | | | | Private Krankenversicherung im Alter: Bescheid wissen, zahlt sich aus Für Besserverdiener, Selbstständige und Beamte bietet die private Krankenversicherung erhebliche Vorteile. Die Beiträge sind niedriger als in der Gesetzlichen und die Leistungen oft besser. Auch die Zeit im Wartezimmer ist meist kürzer. Doch was tun, wenn der Beitrag unbezahlbar wird? Lohnt es sich, zur Beitragssenkung einen Zusatztarif oder einen Spartarif abzuschließen? Wie funktioniert der Wechsel in einen günstigeren Tarif? Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Diese und viele weitere Fragen beantworten unsere Experten in einem kompakten Ratgeber.
» Weiterlesen | | | | |
| | | | Wenn der Zahnarzt pfuscht Lässt ein Patient eine von seinem Zahnarzt eingesetzte Prothese wegen eines behaupteten Mangels durch einen anderen Zahnmediziner austauschen, ohne den Erstbehandler nochmals zu konsultieren, muss er mit Nachteilen rechnen. Denn wird dem Zahnarzt, der den Zahnersatz eingesetzt hat, keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, sind alle Gewährleistungs- und Entschädigungs-Ansprüche ausgeschlossen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil entschieden (Az. 4 U 1119/16).
» Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Gesundheit, Krankheit und Pflege Allzeit jung und gesund wären wir alle gern. Doch der Mensch unterliegt nun einmal dem Risiko, im Laufe seines Lebens krank und pflegebedürftig zu werden. Wenn Sie sich in unserem sozialen Sicherungssystemen auskennen, können Sie stärker davon profitieren und besser vorsorgen. » Weiterlesen |
|
| | | | |
| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Luxemburger Straße 449 | 50939 Köln Amtsgericht Köln, HRB 58843 | Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Adrianus Gerardus Verhoef, Ralph Vonderstein, Stephanie Walter | USt.-ID.Nr. 188836808 Standort Mannheim: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Akademische Arbeitsgemeinschaft | Janderstrasse 10 | 68199 Mannheim Impressum | Datenschutz |
|
|