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Lieber Herr Do,

Mütter kommen jetzt leichter in die Krankenversicherung der Rentner und brauchen nicht mehr so viel Beitrag zu zahlen (erste Nachricht).

Wer privat krankenversichert ist, aber weniger zahlen will, kann den Tarif wechseln. Wie das geht, erläutern unsere Experten in einem neuen Ratgeber.

Auch gegenüber dem Zahnarzt sollten Sie auf Ihren Rechten als Patient bestehen (dritte Nachricht).

Wer eine Hinterbliebenenrente plus weitere Einnahmen bezieht, muss unter Umständen auf einen Teil seiner Rente verzichten. In unserer vierten Nachricht lesen Sie, wo aktuell die Grenzen liegen.

Für die Altersvorsorge gibt es staatlich geförderte Versicherungen. Diese sind zudem transparenter als ungefördete Vorsorgeformen (fünfte Nachricht).


Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Krankenkasse
KVdR: Jahre mit Privatversicherung schaden nun häufig nicht mehr
» Ratgeber
Private Krankenversicherung im Alter: Bescheid wissen, zahlt sich aus
» Patientenrecht
Wenn der Zahnarzt pfuscht
» Rente
Auch die Renten für Hinterbliebene sind gestiegen
» Vorsorge
Riester- und Rürup-Rente: Produktinformationsblatt ist Pflicht
 
   
 
   
 

KVdR: Jahre mit Privatversicherung schaden nun häufig nicht mehr

Einige Jahre mit privater Krankenversicherung oder auch ohne Krankenversicherungsschutz haben in der Vergangenheit meist verhindert, dass Versicherte im Alter in den Genuss der günstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kamen. Doch es gibt neuerdings Ausnahmen.


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Private Krankenversicherung im Alter: Bescheid wissen, zahlt sich aus

Für Besserverdiener, Selbstständige und Beamte bietet die private Krankenversicherung erhebliche Vorteile. Die Beiträge sind niedriger als in der Gesetzlichen und die Leistungen oft besser. Auch die Zeit im Wartezimmer ist meist kürzer.

Doch was tun, wenn der Beitrag unbezahlbar wird?

Lohnt es sich, zur Beitragssenkung einen Zusatztarif oder einen Spartarif abzuschließen?

Wie funktioniert der Wechsel in einen günstigeren Tarif?

Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Diese und viele weitere Fragen beantworten unsere Experten in einem kompakten Ratgeber.


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Wenn der Zahnarzt pfuscht

Lässt ein Patient eine von seinem Zahnarzt eingesetzte Prothese wegen eines behaupteten Mangels durch einen anderen Zahnmediziner austauschen, ohne den Erstbehandler nochmals zu konsultieren, muss er mit Nachteilen rechnen. Denn wird dem Zahnarzt, der den Zahnersatz eingesetzt hat, keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, sind alle Gewährleistungs- und Entschädigungs-Ansprüche ausgeschlossen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil entschieden (Az. 4 U 1119/16).


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Auch die Renten für Hinterbliebene sind gestiegen

Hinterbliebene erhalten mehr Rente. Doch wenn sie selbst bereits eine Rente beziehen, wird die Hinterbliebenenrente auf ihre Rente angerechnet, wenn sie einen festgelegten Freibetrag übersteigt.


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Riester- und Rürup-Rente: Produktinformationsblatt ist Pflicht

Seit Anfang dieses Jahres gilt für Anbieter zertifizierter Altersvorsorgeverträge (sogenannte Riester-Renten) sowie Basisrentenverträge (sogenannte Rürup-Rentenverträge) eine neue Pflicht: Sie müssen jedem Kunden vor Abschluss des Vertrags ein Produktinformationsblatt (PIB) aushändigen.


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 Leben & Ereignisse 
 
Gesundheit, Krankheit und Pflege
Allzeit jung und gesund wären wir alle gern. Doch der Mensch unterliegt nun einmal dem Risiko, im Laufe seines Lebens krank und pflegebedürftig zu werden. Wenn Sie sich in unserem sozialen Sicherungssystemen auskennen, können Sie stärker davon profitieren und besser vorsorgen.
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