| | Sehr geehrte Damen und Herren, die neu eingeführte Strafvorschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ sorgt für Unsicherheit. Denn nicht nur bei echten Rennen zwischen mehreren Fahrern kann die Regelung greifen. Reicht etwa unter Umständen eine deutliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit aus? Mit der Anwendung dieser neuen StGB-Norm werden Sie künftig wohl häufiger rechnen müssen. Das Landgericht Köln hat jetzt den sog. Raser-Paragraphen angewendet und damit für Aufsehen gesorgt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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| | Verkehrsverstöße: Wann greift die neue Strafvorschrift für Raser? | | | | In zwei Verfahren hat das Landgericht Köln ein deutliches Zeichen gegen Autoraser gesetzt. Das Gericht ging bei einer Fahrerlaubnisentziehung davon aus, dass eine Strafbarkeit nach dem neu eingeführten § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“) vorliegt, weil die Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs waren. Mehr erfahren | | |
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| | Erfolgreiche Klage auf Krankengeld: Frist richtig berechnen | | | | Das Sozialgericht Düsseldorf hat einer Klage auf Krankengeld stattgegeben. Die Krankenkasse hatte dagegen eingewendet, dass die Wochenfrist für die Folge-AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verstrichen war. Nach Gericht beginnt die Wochenfrist aber nicht mit dem Tag der weiteren Arbeitsunfähigkeit, sondern mit dem Tag, der auf den Eintritt der weiteren Arbeitsunfähigkeit folgt. Mehr erfahren | | |
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| | Brennbare Wärmedämmung muss entfernt werden | | | | Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine brennbare Wärmedämmung an Hochhäusern entfernen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden. Nach dem Gericht stellt die Dämmung der Außenfassaden der Hochhäuser mit brennbarem Polystyrol eine erheblichen Gefahrenlage dar. Zudem sei dadurch im Brandfall die Nutzung der Rettungswege gefährdet. Mehr erfahren |
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| | Erfolglose Auslandsadoption: Ehepaar haftet für Kindesunterhalt | | | | Das Oberverwaltungsgericht NRW hat bestätigt, dass ein Ehepaar nach einer erfolglosen Auslandsadoption für den Kindesunterhalt haftet. Das Ehepaar, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, hatte sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit entschieden, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen. Zuvor war eine Erklärung zur Kostenübernahme abgegeben worden. Mehr erfahren |
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