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Sehr geehrte Damen und Herren,

grenznahe Pflanzungen sind für Streit unter Nachbarn ein echter Dauerbrenner. Hecken sind besonders oft Stein des Anstoßes. Kennen Sie das aus Ihrer Praxis? Die nachbarrechtlichen Vorgaben fallen regional verschieden aus - gewisse Regeln für Höhe und Abstände gibt es aber immer. Ein Grundstückseigentümer hatte dies in einem Fall beim Landgericht Frankenthal nicht beachtet. Das Gericht lehnte aber anders als die Vorinstanz den Anspruch auf Rückschnitt der Hecke ab. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Nachbarstreit: Anspruch auf Rückschnitt der Hecke?  
 
 

Welche nachbarrechtlichen Regeln gelten für Hecken an der Grundstücksgrenze? Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass der Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke wegen „Treu und Glauben“ ausgeschlossen sein kann. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich auf dem Grundstück des Nachbarn, der den Rückschnitt verlangt, Pflanzungen befinden, die ebenfalls gegen das Nachbarrecht verstoßen.

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  Online-Banking: Grobe Fahrlässigkeit bei „Spoofing“?  
 
 

Wann müssen Banken Schäden durch widerrechtliche Konto-Abbuchungen ersetzen? Das Landgericht Köln hat in einem „Spoofing“-Fall die Haftung einer Bank bejaht. Im Streitfall hatten sich Kriminelle unter Anzeige der Rufnummer der Bank telefonisch als Bankmitarbeiter ausgeben und über ApplePay 14.000 € abgebucht. Das Gericht verneinte aufgrund der Umstände grobe Fahrlässigkeit des Kunden.

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  Zwei Fahrverbote für zwei Verkehrsverstöße   
 
 

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Fahrverbot auch dann festzusetzen ist, wenn bereits ein Fahrverbot wegen einer ähnlich gelagerten, kurz zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit, vollstreckt wurde. Nach dem Gericht entsteht dem Betroffenen hierdurch kein Nachteil - insbesondere weil in diesem Fall allein ein zweimonatiges Fahrverbot tat- und schuldangemessen gewesen wäre.

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  Keine Klassenfahrt für schlagenden Schüler   
 
 

Wer einem Mitschüler ins Gesicht schlägt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen eine entsprechende Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen. Bei der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme kommt demnach der Schule ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu, der nur einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

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