Deubner Recht & Praxis Sie sehen keine Bilder?
Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht.
 
 
 
HOME SHOP DOWNLOADS NEWS THEMEN SERVICE  
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Erben feststellen, dass eine Lebensversicherung nach dem Willen des Verstorbenen nicht an sie selbst, sondern einer anderen Person ausgezahlt werden soll, ist Streit vorprogrammiert. Was würden Sie dann den Erben raten? In einem Fall vor dem Landgericht Frankenthal sind die Erben wohl einem sehr guten juristischen Rat gefolgt: Sie haben einen Widerruf erklärt. Aber ist das bei einer Schenkung nach dem Tod des Versicherten möglich? Und wenn ja, bis wann? Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Schenkung scheitert am Widerruf der Erben  
 
 

Wird gegenüber einer Lebensversicherung bestimmt, dass der Auszahlungsbetrag nach dem Tod an eine dritte Person ausgezahlt werden soll, handelt es sich um einen Auftrag an den Versicherer, ein Schenkungsangebot zu übermitteln. Dieses Angebot muss angenommen werden - bis dahin kann es von den Erben noch widerrufen werden. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.

Mehr erfahren
 
 
 
 
 
  ++Gratis++ Nachweisgesetz: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag  
 
 

Bei neuen Arbeitsverträgen besteht ab sofort Handlungsbedarf: Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten. Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge und die Ihrer Mandanten nutzen können. Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz.

Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos die Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag herunter!
 
 
 
 
  Kindertagespflege: Kein Beurteilungsspielraum für Erstattungsbetrag   
 
 

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand von Kindertagespflegepersonen kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Soweit eine präzise Ermittlung der Kosten nicht möglich ist, sind lediglich vereinfachende Typisierungen möglich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Mehr erfahren
 
 
 
 
 
  Abwägungsmangel bei Bebauungsplan und mögliche Heilung  
 
 

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in zwei Normenkontrollverfahren entschieden, dass der Bebauungsplan für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ in Köln unwirksam ist, weil er an einem Abwägungsmangel leidet. Das Gericht wies zugleich darauf hin, dass dieser Mangel in einem ergänzenden Planungsverfahren geheilt werden kann und weitere Mängel nicht ersichtlich sind.

Mehr erfahren
 
 
 
 
  Maskenatteste ohne ärztliche Untersuchung  
 
 

Das OLG Celle hat entschieden, dass sich ein Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB strafbar machen kann, wenn er ohne körperliche Untersuchung des Betroffenen Atteste zur Befreiung von der Maskentragepflicht erteilt. Die Vorinstanz muss allerdings noch fehlende Feststellungen zum konkreten Inhalt der ärztlichen Bescheinigungen treffen.

Mehr erfahren
 
 
 
 
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service für Sie.
Sie haben ihn an folgende Adresse erhalten:
newsletter@newslettercollector.com

Kritik nehmen wir sehr ernst.
Wir freuen uns auch über Lob.
(Senden Sie uns Lob/Kritik.)
 
Deubner Verlag GmbH & Co. KG, Oststr. 11, 50996 Köln
Impressum |  AGB |  Abmelden |  Datenschutz