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Sehr geehrte Damen und Herren,

Drängeln im Straßenverkehr - ein häufiges Phänomen v.a. auf Autobahnen. In einem aktuellen LG-Fall war es aber nicht nur dichtes Auffahren, womit der Angeklagte einen anderen Fahrer bedrängte. Und die Unfallfolgen waren dramatisch: Ein Kfz-Insasse starb. Die Staatsanwaltschaft ging sogar von einem Mordvorsatz aus. Wenn Sie Mandanten in Verkehrssachen vertreten, wissen Sie: Die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz hat dort besondere Relevanz. Erfahren Sie mehr zum Urteil in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Unfall nach Drängeln auf der Autobahn: Vorsatz oder nicht?  
 
 

Das Landgericht Osnabrück hat nach einen Unfall einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte den Fahrer eines anderen Fahrzeugs auf der Autobahn bedrängt. Nach einer Kollision wurde der andere Fahrer schwer verletzt, sein Beifahrer verstarb. Einen Tötungsvorsatz verneinte das Gericht. 

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  BGH kippt Versicherungsklauseln zu „Telematiktarif“  
 
 

Mit Telematiktarifen bieten Versicherungen günstige Prämien für Kunden, die bereit sind, bestimmte persönliche Daten zu übermitteln. Der BGH hat nun Klauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung für unwirksam erklärt, bei der Teilnehmer durch Sport oder Arztbesuche Punkte sammeln konnten. Demnach durfte u.a. das Risiko der Datenübermittlung nicht allein den Versicherten aufgebürdet werden.

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  Corona-Infektion als Dienstunfall  
 
 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrers als Dienstunfall anerkannt. Demnach sind ein Lehrgang für Sportübungsleiter und das Unterrichten an einer staatlichen Wirtschaftsschule Tätigkeiten mit besonders hoher Infektionsgefahr - ähnlich wie bei Personen, die im Gesundheitsdienst, der Pflege oder einem Labor tätig sind.

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  EU-Freizügigkeitsrecht: Anderweitiges Aufenthaltsrecht möglich  
 
 

Das von einem Kind auf ein Elternteil abgeleitete EU-Freizügigkeitsrecht schließt nicht ein anderweitiges Aufenthaltsrecht dieses Elternteils aus. Insbesondere steht der Besitz eines sog. assoziierten Aufenthaltsrechts, das türkischen Arbeitnehmern zuerkannt wird, nicht dem Erwerb oder Fortbestand des Freiheitszügigkeitsrechts entgegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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