Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, muss das gut begründet sein - darauf achten Sie sicher in Ihrer anwaltlichen Beratung. Vor einigen Monaten hatte der BGH deutlich gemacht: Allein ein hohes Lebensalter des Mieters schützt nicht vor einer wirksamen Eigenbedarfskündigung. Jetzt hat die Berufungsinstanz erneut entschieden und die Räumungsklage wieder abgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, welche Rolle die persönliche Situation von Mietern spielt - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |