Klingt nach einem Plan. Wir hören schließlich jeden Tag von „Hass und Hetze” im Netz. Doch was für den einen Hassrede ist, ist für andere bloß harsche Kritik. Und selbst wenn es Hassrede wäre – es ist ein aus dem Englischen übersetztes Modewort, „hate speech”, kein StGB-Paragraph. Nehmen Sie den Fall Künast: 2019 befanden Berliner Richterinnen und Richter, es gehöre zur Meinungsfreiheit, wenn jemand die Politikerin auf Facebook ein „Stück Sch…” nennt (hier nicht ausformuliert). Erst das Bundesverfassungsgericht gab Renate Künast recht, denn natürlich war es eine strafbare Beleidigung. Wenn aber das Kammergericht Berlin nicht klar sagen kann, was legal und was strafbar ist: Wie sollen dann private Hinweisgeber die Grenzen des Sagbaren kennen? Man muss kein Krisen-Guru sein, um zu befürchten, dass die Meldelizenz zum Denunzianten-Tool gegen andere Meinungen werden kann. Bewusst oder fahrlässig, und mit staatlicher Unterstützung: Die Hinweisgeber werden oft aus Landes- oder Bundesmitteln finanziert. Wieso wird dieses Geld nicht in Polizei und Staatsanwaltschaft gesteckt, die in dieser Hinsicht völlig überlastet sind? Dort liegt schließlich die Verantwortung, in den verfassungsrechtlichen Grenzen. Sie auf Lizenznehmer abzuschieben, ist gefährlich. Oder übersehe ich etwas? Schreiben Sie uns an feedback@focus-magazin.de, und am Montag begrüßt Sie hier wieder mein Kollege Thomas Tuma. |