Spezial-Newsletter «Corona» vom 15. April 2021 Geschätzte Mitglieder, Leserinnen und Leser, Der Bundesrat hat gestern einen weiteren vorsichtigen Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Gewerbedirektor Gabriel Barell bezeichnet diese Massnahmen als Beruhigungszückerchen für die Bevölkerung und die Wirtschaft (siehe Kommentar unten). Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lockerungsschritt finden Sie hier. Der Gewerbeverband Basel-Stadt hält weiterhin an seiner Forderung nach einer Beendigung des Lockdowns fest. Erfreulich ist, dass in Basel-Stadt das lang erwartete Testen in Betrieben beginnt. Neu haben Unternehmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden wöchentlich auf das Virus SARS-CoV-2 zu testen. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Allerdings werden zuerst jene Betriebe mit einem erhöhten Übertragungsrisiko aufgenommen. Zudem hat der Regierungsrat Basel-Stadt beschlossen, dass Restaurants und Bars ihren Aussenbereich ohne Bewilligung vergrössern können. Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt |
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| Regeln für Aussenbereiche Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen und Aussenbereiche wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt. |
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Auch Fitnesscenter können mit Schutzmassnahmen öffnen In den Innenräumen gilt auch beim Sporttreiben für Gruppen eine Obergrenze von 15 Personen. Das Trainieren an Geräten in Fitnesszentren fällt aber nicht unter eine Tätigkeit in einer Gruppe, jeder trainiert für sich, weshalb auch mehr als 15 Personen anwesend sein dürfen. Alle Anwesenden müssen grundsätzlich eine Maske tragen (ausser bei Ausdauersport) und 1.5 Meter Abstand einhalten. Es gelten Kapazitätsbeschränkungen. |
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Veranstaltungen: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. |
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BS: Ausdehnung Aussenbereich Bis der Restaurationsbetrieb in Innenräumen wieder möglich ist, sollen Basler Gastronominnen und Gastronomen draussen mehr Plätze als bisher anbieten können. Der Regierungsrat ermöglicht vorübergehend eine weitergehende Ausdehnung bestehender Aussenbestuhlungen. Die Ausdehnung ist ohne Bewilligung möglich, solange sie insbesondere die geltenden Sicherheitsbestimmungen und Auflagen erfüllt. Ausdehnungen auf Fahrbahnen oder auf Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung vorgängig zu melden. Mehr. |
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«Hot-Spot» Steinenvorstadt Der Kantonsarzt kann besondere Massnahmen für «Hot-Spots» verfügen. In der Steinenvorstadt gilt deshalb ab dem 19. April ein örtlich beschränktes Konsumationsverbot auf Allmend. Hier darf auf der Allmend ausserhalb der gekennzeichneten Bar- und Restaurantbereiche nichts konsumiert werden. Diese Regelung ist bis zum 31. Mai 2021 befristet. Weitere Informationen. |
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Home-Officepflicht bleibt Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ziel ist es, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. |
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Kommentar Gewerbedirektor Gabriel Barell «Mit der Öffnung der Restaurantterrassen sowie der Ermöglichung von Veranstaltungen mit Publikum gibt der Bundesrat Bevölkerung und Wirtschaft ein Beruhigungszückerchen. Gleichzeitig verstrickt er sich in immer komplizierteren und teils schlicht absurden Mikromanagement-Massnahmen zur Durchregulierung jeglicher Lebens- und Alltagssituationen. Dazu gehört die unnötige Differenzierung zwischen Veranstaltungen mit Publikum bzw. solchen ohne Publikum, welche für zusätzliche Verwirrung sorgt. Es ist für den Gewerbeverband Basel-Stadt unverständlich, dass der Bundesrat weiterhin nicht bereit ist, Bevölkerung und Wirtschaft eine konkrete Perspektive zum Ausstieg aus den Corona-Restriktionen zu bieten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt hält unverändert an seiner Forderung nach einer sofortigen Beendigung des Lockdowns unter Wahrung der funktionierenden Schutzkonzepte im Sinne der Logik des gezielten Schutzes fest.» |
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Basel-Stadt startet Testprogramm in Betrieben Neu haben Betriebe mit Sitz im Kanton Basel-Stadt die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden wöchentlich auf das Virus SARS-CoV-2 zu testen. Durch das regelmässige Testen asymptomatischer Personen können Virustragende frühzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Der Fokus der Umsetzung richtet sich in einem ersten Schritt insbesondere auf Betriebe mit erhöhter Übertragungs-wahrscheinlichkeit oder mit erhöhtem Ausbruchsrisiko. In weiteren Schritten werden Betriebe mit niedriger Übertragungs-wahrscheinlichkeit und geringerem Ausbruchsrisiko aufgenommen. Weitere Informationen und Anmeldung. |
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Registration, Testen, Ergebnisse Wie läuft ein Massentest ab? Welche Unterstützung bietet der Kanton? Wohin werden die Proben geliefert? Detaillierte Informationen zum Testablauf in Betrieben finden Sie hier. |
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Website gewerbe-basel.ch Auf unserer Website finden Sie laufend Informationen zur aktuellen Lage, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not und weiteren Themen. www.gewerbe-basel.ch |
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