rund sechs Prozent aller Patientinnen und Patienten sind nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung über Wochen und Monate arbeitsunfähig. Sie sind zwar genesen, aber nicht gesund. Diagnose: Long-COVID. Zu den häufigsten Symptomen von Long-COVID zählt die schnelle Erschöpfbarkeit. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hatten im vergangenen Jahr 7,1 Prozent aller Reha-Patientinnen und Reha-Patienten eine Post-COVID-(Zusatz-)Diagnose. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden bis Ende Februar 2022 für 132.153 Menschen Berufskrankheiten in Zusammenhang mit COVID-19 anerkannt. Was Sie bei Long-COVID-Symptomen tun können, lesen Sie in unserer ersten Nachricht. Grundsteuerreform 2022: Ab Jahresmitte müssen alle Grundstückseigentümer eine zusätzliche Grundsteuererklärung abgeben. Unsere spezielle Software-Lösung für diese Grundsteuererklärung hilft Ihnen dabei. Sie ist ab Juli verfügbar – pünktlich zum Beginn des Abgabezeitraums. Meine Kollegen haben jetzt dazu eine Internetseite mit wichtigen Basis-Informationen erstellt, auf der Sie sich auch registrieren können, um per Mail über die künftige Entwicklung der neuen Grundsteuer-Software informiert zu werden. Weitere Details in Nachricht zwei.
Wenn Sie an den Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung leiden, besteht die Gefahr, dass Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt wird. Deshalb ist es besser, sich rechtzeitig um eine Reha zu kümmern, als später erwerbsunfähig zu werden.» Weiterlesen
In Kürze: Das Wichtigste zur neuen GrundsteuerWeil die bisherige Regelung die Eigentümer ungleichmäßig belastet und deshalb verfassungswidrig ist, war eine Grundsteuerreform nötig.Die Folge: Alle Immobilien und Grundstücke werden neu bewertet.Deshalb müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer ab 1.7.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgeben.Anhand dieser Werte wird ab 2025 die Grundsteuer berechnet.
Wenn sich Arbeitnehmer kurz vor einem bewilligten Urlaub mit Corona infizieren, sollten sie unbedingt zum Arzt gehen. Selbst wenn sie keine Symptome haben.» Weiterlesen
Im Gegensatz zu Alleinstehenden können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif wählen. Wann und warum ist das günstiger?» Weiterlesen
Der versierte Versorgungsberater für den öffentlichen Dienst, Werner Siepe, erläutert in diesem Ratgeber die Grundsätze der Beamtenversorgung und was beim Zusammentreffen von Pensionen mit weiteren Alterseinkünften zu beachten ist. Zudem gibt er zahlreiche Ratschläge zu speziellen Beamtenpensionen wie zum Beispiel die vorzeitigen Pensionen mit oder ohne Versorgungsabschlag sowie bei Dienstunfähigkeit und Dienstunfall. Schließlich erklärt er die Hinterbliebenenversorgung mittels Witwen- und Waisengeld.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Pensionen von Beamten außer Dienst. Diese Beamtenversorgung stellt die Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte dar. Sie ist ein zentraler Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Die Versorgung der Beamten weist einige Besonderheiten auf, denn sie bildet sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab, also die Regelsicherung und gleichzeitig die Zusatzsicherung, denn eine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung gibt es für Beamtinnen und Beamte nicht.
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