Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits vor einem halben Jahr ist die Brüssel IIb VO in Kraft getreten. Wie gut kennen Sie sich aus? Machen Sie doch hier gleich den
Selbst-Test. Die Frage lautet stets:
Das Gericht welches Staates ist zuständig?
- Die deutsche F und der italienische M leben getrennt. Die Ehe wurde in Deutschland gelebt. M zieht dauerhaft nach Italien zurück. F bleibt im Inland.
- F, deutsche Staatsangehörige, und der spanische M leben bis zu einem Streit in Madrid. Sie verlässt das Land, kehrt dauerhaft nach Deutschland zurück und begehrt hier eine sofortige Scheidung.
- Die deutsche F und der französische M leben in Australien. Nach der Trennung verbleiben beide dort. F will die Scheidung.
- Ein deutsch-niederländisches Ehepaar lebt seit vielen Jahren in einem Drittstaat. Ihre Beziehung verschlechtert sich und die deutsche Ehefrau möchte sich vorzugsweise vor einem deutschen Gericht scheiden lassen.
- Die deutsche F hat den Marokkaner M geheiratet und lebte während der Ehe in Marokko. Nach einem handfesten Streit kehrt sie nach Deutschland zurück und will hier sofort geschieden werden
Sie wussten bei allen Beispielsfällen sofort Bescheid? Herzlichen Glückwunsch! Wenn nicht – kein Problem:
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