In der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche jobben, sonst verlierst du deinen Studentenstatus, zum Beispiel bei der Krankenkasse. Während der Semesterferien gilt diese zeitliche Beschränkung nicht. Das heißt: Im Prinzip kannst du schuften, so viel du willst. Trotzdem gibt es im Hinblick auf Sozialversicherung, BAföG und Co. einiges zu beachten. Was genau, das erfährst du hier. |